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0001K0034-2024

Einfamilienhaus

Donnersbergstraße 40, 67294 Morschheim

200.000 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
0001K0034-2024
Adresse:
Donnersbergstraße 40, 67294 Morschheim
Beschreibung:
Eingeschossiges, unterkellertes Einfamilienhaus mit zweigeschossigem Anbau
Verkehrswert:
200.000 €

Grundbuch

Grundbuch:
Morschheim Blatt 739
Blatt:
739 BV 1
Flurstück:
185/1
Gemarkung:
Morschheim
Grundstücksgröße:
649

Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)

Grundbucheintrag:
435
Grunderwerbsteuer:
10.000 € (5 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage):
630,81 € (verzinster Betrag: 180.000 €)
Zuschlagsgebühr:
960,5
Gesamt:
12.026,31
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer Zwangsversteigerung

Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Rockenhausen
Versteigerungsort:
1. Sitzungssaal, Amtsgericht Rockenhausen, Kreuznacher Straße 37, 67806 Rockenhausen
Versteigerungstermin:
Mittwoch, 3. Sept. 2025, 10:00

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Sicherheitshinweis

Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Eingetragen im Grundbuch von Morschheim

Gemarkung

Flur, Flurstück

Wirtschaftsart u. Lage

Blatt

Morschheim

185/1

Gebäude- und Freifläche

Donnersbergstraße 40

649

739 BV 1

 

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Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):

Eingeschossiges, unterkellertes Einfamilienhaus mit zweigeschossigem Anbau;

 

Beschlagnahme: 18.07.2024

 

Nähere Informationen unter www.versteigerungspool.de ca. 4 Wochen vor dem Versteigerungstermin.

Verkehrswert:

200.000,00 €

 

 

 

Aufforderung:

 

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

 

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

 

Hinweis:

 

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.

Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.