Einfamilienhaus
Bergstraße 1, 67808 Weitersweiler
Allgemeine Informationen
Grundbuch
Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)
Gerichts Informationen
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Sicherheitshinweis
Eingetragen im Grundbuch von Weitersweiler
Gemarkung
Flur, Flurstück
Wirtschaftsart u. Lage
m²
Blatt
Weitersweiler
277
Gebäude- und Freifläche
Bergstraße 1
992
402 BV 2
|
Objektbeschreibung
Gebäudeart: Einfamilienhaus, ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt; eingeschossig; unterkellert; ausgebautes Dachgeschoss; freistehend
Baujahr: ca. 1991 (gemäß Bauunterlagen)
Flächen und Rauminhalte: die Wohnfläche beträgt ca. 152 m²
Energieeffizienz: Energieausweis liegt nicht vor
Außenansicht: insgesamt unverputzt; Straßenseite unverputzt; Gartenseite unverputzt; Sockel unverputzt
Der bauliche Zustand ist nach augenscheinlicher Beurteilung von außen normal/befriedigend. Es besteht ein Unterhaltungsstau hinsichtlich Außenputz und Anstrich des Gebäudes
Gemäß den vorliegenden Bauplänen:
Kellerqeschoss: 3 Kellerräume, Heizraum, Ölraum, Abstellraum
Erdqeschoss: Flur/Diele, Küche, Wohn- u. Esszimmer, Badezimmer, Abstellraum, Gästezimmer, Hauswirtschaftsraum
Dachqeschoss: Diele, Schlafzimmer, Badezimmer, Speicher, Balkon
Wertbeeinflussende Eintragungen im Baulastenverzeichnis sind nicht vorhanden.
Eine Innenbesichtigung war nicht möglich.
Verkehrswert:
363.000,00 €
Beschlagnahme war am 13.12.2024.
Nähere Informationen unter www.versteigerungspool.de ca. 4 Wochen vor dem Versteigerungstermin.
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.