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0001K0050-2024

Einfamilienhaus

Bergstraße 1, 67808 Weitersweiler

363.000 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
0001K0050-2024
Adresse:
Bergstraße 1, 67808 Weitersweiler
Wohn-/Nutzfläche:
152
Baujahr:
1991
Beschreibung:
Einfamilienhaus, ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt; eingeschossig; unterkellert; ausgebautes Dachgeschoss; freistehend. Baujahr: ca. 1991. Der bauliche Zustand ist nach augenscheinlicher Beurteilung von außen normal/befriedigend. Es besteht ein Unterhaltungsstau hinsichtlich Außenputz und Anstrich des Gebäudes.
Verkehrswert:
363.000 €

Grundbuch

Grundbuch:
Weitersweiler Blatt 402
Blatt:
402 BV 2
Flur:
277
Gemarkung:
Weitersweiler
Grundstücksgröße:
992

Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)

Grundbucheintrag:
735
Grunderwerbsteuer:
18.150 € (5 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage):
1.144,93 € (verzinster Betrag: 326.700 €)
Zuschlagsgebühr:
1.554,5
Gesamt:
21.584,43
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer Zwangsversteigerung

Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Rockenhausen
Versteigerungsort:
1. Sitzungssaal, Amtsgericht Rockenhausen, Kreuznacher Straße 37, 67806 Rockenhausen
Versteigerungstermin:
Mittwoch, 17. Sept. 2025, 10:00

Infrastruktur (Suchradius: 10 km)

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Sicherheitshinweis

Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Eingetragen im Grundbuch von Weitersweiler

Gemarkung

Flur, Flurstück

Wirtschaftsart u. Lage

Blatt

Weitersweiler

277

Gebäude- und Freifläche

Bergstraße 1

992

402 BV 2

 

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Objektbeschreibung

 

Gebäudeart: Einfamilienhaus, ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt; eingeschossig; unterkellert; ausgebautes Dachgeschoss; freistehend 

Baujahr: ca. 1991 (gemäß Bauunterlagen) 

Flächen und Rauminhalte: die Wohnfläche beträgt ca. 152 m² 

Energieeffizienz: Energieausweis liegt nicht vor 

Außenansicht: insgesamt unverputzt; Straßenseite unverputzt; Gartenseite unverputzt; Sockel unverputzt

 

Der bauliche Zustand ist nach augenscheinlicher Beurteilung von außen normal/befriedigend. Es besteht ein Unterhaltungsstau hinsichtlich Außenputz und Anstrich des Gebäudes

 

Gemäß den vorliegenden Bauplänen: 

Kellerqeschoss: 3 Kellerräume, Heizraum, Ölraum, Abstellraum 

Erdqeschoss: Flur/Diele, Küche, Wohn- u. Esszimmer, Badezimmer, Abstellraum, Gästezimmer, Hauswirtschaftsraum 

Dachqeschoss: Diele, Schlafzimmer, Badezimmer, Speicher, Balkon 

 

Wertbeeinflussende Eintragungen im Baulastenverzeichnis sind nicht vorhanden.

 

Eine Innenbesichtigung war nicht möglich.

Verkehrswert:

363.000,00 €

 

 

 

Beschlagnahme war am 13.12.2024.

 

Nähere Informationen unter www.versteigerungspool.de ca. 4 Wochen vor dem Versteigerungstermin.

 

Aufforderung:

 

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

 

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

 

Hinweis:

 

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.


Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.