













unbebautes Grundstück, Wohn-/Geschäftshaus
Brunnenstraße 14, 56743 Mendig
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Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)
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Infrastruktur (Suchradius: 10 km)
In der Infrastrukturübersicht finden Sie die Entfernungen zu nahegelegenen Schulen, Supermärkten und Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs
Es handelt sich laut Gutachten um ein unbebautes Grundstück und ein Grundstück, bebaut mit einem Wohnhaus mit Scheunenanteil in zentraler Stadtlage von Mendig (Brunnenstraße 14).
Das Objekt ist wohl vermietet.
Zur weiteren detaillierten Objektbeschreibung (insbes. Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht, Erschließung, öffentliche Lasten, Konstruktionsart, Modernisierung, besondere Bauteile, Baumängel/ Bauschäden, besondere wertbeeinflussende Umstände, Nutzfläche und Raumaufteilung, Zubehör, Gewerbe, Altlasten, Nebengebäude und Außenanlagen, Lärmimmissionen) wird auf den Gesamtinhalt des Gutachtens verwiesen.
Der Eigentümer legte keine unterstützenden Unterlagen vor.
Es konnte nur eine Teil-Außenbesichtigung erfolgen. Eine Innenbesichtigung konnte nachhaltig nicht erreicht werden!
Aufgrund hoher geschätzter Abzugsbeträge ist der ermittelte Verkehrswert mit einer erhöhten Unsicherheit behaftet.
Das Gebäude konnte nicht von innen besichtigt und das Grundstück konnte nicht betreten werden. Der Verkehrswert unterstellt eine übliche Ausstattung und enthält lediglich von außen ersichtliche Ansätze für besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale. Der Verkehrswert ist aufgrund der vielen Imponderabilien mit einer erhöhten Unsicherheit behaftet.
Dieser Wertermittlung liegen hinsichtlich verschiedener wertrelevanter Aspekte Annahmen zugrunde, die letztendlich nicht abschließend auf ihre Richtigkeit hin überprüft werden konnten.
Der Verkehrswert gilt daher nur unter den in diesem Gutachten unterstellten Vorgaben und Annahmen. Sollten im Nachhinein anders lautende Informationen bekannt werden, so ist der Verkehrswert ggf. in diesen Punkten anzupassen. Der Verkehrswert kann insgesamt nur zurückhaltend ermittelt werden und ist mit einer erhöhten Ergebnisunsicherheit behaftet.
In Bezug auf die genannten bei dieser Wertermittlung nicht abschließend wertmindernd berücksichtigten Umstände muss es dem jeweiligen Bieter überlassen werden, hier bei der Abgabe des Gebotes gemäß seiner eigenen Risikobereitschaft zu verfahren.
Der ermittelte Verkehrswert ist mit deutlichen Unsicherheiten aus den genannten Gründen behaftet. Die gesamte Wertermittlung/-festsetzung kann daher nur unter vorg. Vorbehalten durchgeführt werden.