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0002K0021-2024

Sonstiges

Oberer Thierwasen 1, 67808 Ruppertsecken

25.000 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
0002K0021-2024
Adresse:
Oberer Thierwasen 1, 67808 Ruppertsecken
Wohn-/Nutzfläche:
139.7
Beschreibung:
Gem. Gutachten handelt es sich um eine Hofstelle - Grundstück bebaut mit Teilen einer Scheune, die mit dem angrenzenden Flurstück 1611 verbunden ist.
Verkehrswert:
25.000 €

Grundbuch

Grundbuch:
Ruppertsecken Blatt 725
Blatt:
725
Flurstück:
1611/2
Gemarkung:
Ruppertsecken
Grundstücksgröße:
1130

Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)

Grundbucheintrag:
115
Grunderwerbsteuer:
1.250 € (5 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage):
78,85 € (verzinster Betrag: 22.500 €)
Zuschlagsgebühr:
205,5
Gesamt:
1.649,35
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer Zwangsversteigerung

Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Rockenhausen
Versteigerungsort:
Kreuznacher Straße 37, 67806 Rockenhausen, Sitzungsaal 1
Versteigerungstermin:
Mittwoch, 21. Mai 2025, 10:05

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Sicherheitshinweis

Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Eingetragen im Grundbuch von Ruppertsecken

Gemarkung

Flur, Flurstück

Wirtschaftsart u. Lage

Blatt

BV 2, Ruppertsecken

1611/2

Erholungsfläche, Gebäude- und FreiflächeOberer Thierwasen 1

1.130

725

Gem. Gutachten handelt es sich um eine Hofstelle - Grundstück bebaut mit Teilen einer Scheune, die mit dem angrenzenden Flurstück 1611 verbunden ist. Nutzfläche ca. 139,70 m².

Beschlagnahme: 29.04.2024

Nähere Informationen unter www.versteigerungspool.de ca. 4 Wochen vor dem Versteigerungstermin.

Verkehrswert:

25.000,00 €

Der Versteigerungsvermerk ist am 30.04.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der

Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus

dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.

 

Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.