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0002K0029-2023

Einfamilienhaus

Kaiserstraße 47, 67727 Lohnsfeld

238.000 €

Allgemeine Informationen

Aktenzeichen:
0002K0029-2023
Adresse:
Kaiserstraße 47, 67727 Lohnsfeld
Verkehrswert:
238.000 €

Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)

Grundbucheintrag:
535
Grunderwerbsteuer:
11.900 € (5 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage):
750,67 € (verzinster Betrag: $214.200 €)
Zuschlagsgebühr:
1.158,5
Gesamt:
14.344,17
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer Zwangsversteigerung

Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Rockenhausen
Versteigerungsort:
Kreuznacher Straße 37, 67806 Rockenhausen, Sitzungsaal 1
Versteigerungstermin:
Mittwoch, 23. Okt. 2024, 10:00

Eingetragen im Grundbuch von Lohnsfeld

Gemarkung

Flur, Flurstück

Wirtschaftsart u. Lage

Blatt

BV 4, Lohnsfeld

2881

Erholungsfläche, Gebäude- und Freifläche

Kaiserstraße 47

1.076

787 

 

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Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):

 

Gemäß Gutachten handelt es sich um ein eingeschossiges, vermutliche vollunterkellertes Wohnhaus mit ausgebautem Dachgeschoss und eine Hofscheune mit angebautem Schuppen.

 

Beschlagnahme: 17.08.2023.

Verkehrswert:

238.000,00 €

 

 

 

Aufforderung:

 

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.

Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.