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0002K0035-2024

Einfamilienhaus

Hintergasse 21, 67294 Morschheim

74.000 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
0002K0035-2024
Adresse:
Hintergasse 21, 67294 Morschheim
Wohn-/Nutzfläche:
77
Beschreibung:
Einfamilienhaus (Reihenmittelhaus), 1-geschossig mit Satteldach, mit Nebengebäude; grundlegende Sanierung erforderlich.
Verkehrswert:
74.000 €

Grundbuch

Grundbuch:
Morschheim Blatt 293
Blatt:
293
Flur:
137/4
Gemarkung:
Morschheim
Grundstücksgröße:
190

Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)

Grundbucheintrag:
219
Grunderwerbsteuer:
3.700 € (5 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage):
233,4 € (verzinster Betrag: 66.600 €)
Zuschlagsgebühr:
432,5
Gesamt:
4.584,9
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer Zwangsversteigerung

Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Rockenhausen
Versteigerungsort:
Kreuznacher Straße 37, 67806 Rockenhausen, Sitzungsaal 1
Versteigerungstermin:
Mittwoch, 25. Juni 2025, 10:00
externer Link
Gutachten (versteigerungspool.de)

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Sicherheitshinweis

Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Eingetragen im Grundbuch von Morschheim

Gemarkung

Flur, Flurstück

Wirtschaftsart u. Lage

Blatt

Morschheim

137/4

Gebäude- und FreiflächeHintergasse 21

190

293 BV 6

Beschlagnahme: 15.07.2024

Objektbeschreibung:

Gem. Gutachten handelt es sich um ein Einfamilienhaus (Reihenmittelhaus), 1-geschossig mit Satteldach, mit Nebengebäude; ca. 77 m² Wohnfläche und ca. 35 m² Nutzfläche. Ausweislich Gutachten ist eine grundlegende Sanierung erforderlich.

Nähere Informationen unter www.versteigerungspool.de ca. 4 Wochen vor dem Versteigerungstermin.

Verkehrswert: 74.000,00 €

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich

waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von

Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls

sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des

Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt

werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden

Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung

oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös

an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der

Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus

dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges

schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten

sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus

dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.

 

Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.