Zurück
rheinland-pfalz 0006K0001-2024 Bahnhofstraße 9, 56745 Weibern
rheinland-pfalz 0006K0001-2024 Bahnhofstraße 9, 56745 Weibern
rheinland-pfalz 0006K0001-2024 Bahnhofstraße 9, 56745 Weibern
rheinland-pfalz 0006K0001-2024 Bahnhofstraße 9, 56745 Weibern
rheinland-pfalz 0006K0001-2024 Bahnhofstraße 9, 56745 Weibern
rheinland-pfalz 0006K0001-2024 Bahnhofstraße 9, 56745 Weibern
rheinland-pfalz 0006K0001-2024 Bahnhofstraße 9, 56745 Weibern
7 Bilder
Deutschland
>
Rheinland-Pfalz
>
0006K0001-2024

Wohn-/Geschäftshaus

Bahnhofstraße 9, 56745 Weibern

150.000 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Aufhebung der Gemeinschaft
Aktenzeichen:
0006K0001-2024
Adresse:
Bahnhofstraße 9, 56745 Weibern
Wohn-/Nutzfläche:
357
Baujahr:
ca. 1904
Beschreibung:
zweigeschossiges ursprünglich gemischt genutztes Gebäude mit teilweise ausgebautem Dachgeschoss, zudem ein dreigeschossiger Anbau mit Unterkellerung und nicht ausgebautem Dachgeschoss
Verkehrswert:
150.000 €

Grundbuch

Grundbuch:
AG Sinzig, Weibern, Bl. 2846 BV1: Flur 11, Flurstück 238, Gebäude- und Freifläche, Bahnhofstraße 9 BV2: Flur 11, Flurstück 240, Gebäude- und Freifläche, Kirchstraße 
Blatt:
BV4
Flur:
Flur 11
Flurstück:
Flurstück 238
Gemarkung:
Weibern
Grundstücksgröße:
376 m²

Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)

Grundbucheintrag:
354
Grunderwerbsteuer:
7.500 € (5 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage):
473,11 € (verzinster Betrag: 135.000 €)
Zuschlagsgebühr:
762,5
Gesamt:
9.089,61
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer Zwangsversteigerung

Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Sinzig
Versteigerungsort:
Amtsgericht Sinzig, Saal 23
Versteigerungstermin:
Mittwoch, 15. Jan. 2025, 13:30

Sicherheitsinweis

Hinweis:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Zweigeschossiges ursprünglich gemischt genutztes Gebäude mit teilweise ausgebautem Dachgeschoss, zudem ein dreigeschossiger Anbau mit Unterkellerung und nicht ausgebautem Dachgeschoss. 

Baujahr: ca. 1904, Anbau ca. 1946 

Das Ursprungsgebäude hat eine Wohnfläche von 357 m². 

Der Anbau hat eine Wohnfläche von 161 m². 

Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.