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unbebautes Grundstück

Mittelstraße, 53424 Remagen, Kripp

185.000 €

unbebautes Grundstück in Mittelstraße, 53424 Remagen, Kripp
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12 Bilder
Deutschland›Rheinland-Pfalz›0006K0017-2024

unbebautes Grundstück

Mittelstraße, 53424 Remagen, Kripp

185.000 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Aufhebung der Gemeinschaft
Aktenzeichen:
0006K0017-2024
Adresse:
Mittelstraße, 53424 Remagen, Kripp
Grundstücksgröße:
1312 m²
Beschreibung:
Gegenstand der vorliegenden Verkehrswertermittlung ist die Bewertung eines unbebauten Grundstücks in Randlage von Remagen, Stadtteil Kripp. Zum Zeitpunkt der Ortsbesichtigung handelt es sich weitestgehend um eine Wiesenfläche. Für die Lage des Bewertungsobjektes besteht ein rechtskräftiger Bebauungsplan. Dieser sieht straßenseitig ein Baufenster vor.
Verkehrswert:
185.000 €

Grundbuch
AI LogoKI-Analyse

Grundbuch von:
Sinzig, Gemarkung Remagen, Bl. 10759, Flur 34, Flurstück 69/17
Blatt:
10759
Flur:
34
Flurstück:
69/17
Gemarkung:
Remagen

Objektzustand & Ausstattung
AI LogoKI-Analyse

Denkmalschutz
Ja
Innenbesichtigung
Nein
Vermietet
Nein
Heizung:
Gasheizung, Baujahr 2015
Nutzungsart:
Eigennutzung
Wohnräume:
4 Zimmer, Küche, Bad

Zustand Außen

Das Gebäude befindet sich in einem guten Zustand. Die Fassade wurde vor kurzem renoviert und zeigt keine größeren Mängel. Das Dach ist intakt und wurde 2018 erneuert.

Zustand Innen

Die Innenräume sind gepflegt und modernisiert. Böden in gutem Zustand, Elektrik entspricht aktuellen Standards. Küche und Badezimmer wurden vor 5 Jahren erneuert.

Premium-Feature

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Bau & Instandhaltung
AI LogoKI-Analyse

Baubeschreibung

Massivbauweise aus dem Jahr 1985. Ziegeldach mit Betondachsteinen. Keller vorhanden und trocken. Fundament in gutem Zustand ohne erkennbare Setzungsrisse.

Instandhaltung

Regelmäßige Wartung und Pflege erkennbar. Heizungsanlage wurde 2020 gewartet. Fassade in gutem Zustand, letzte Renovierung 2019. Dachrinnen und Fallrohre intakt.

Modernisierung/Sanierung

Energetische Sanierung 2018 durchgeführt. Neue Fenster mit Dreifachverglasung installiert. Dämmung der Außenwände nach EnEV-Standard erneuert.

Baulasten

Keine bekannten Baulasten eingetragen. Grundbuch zeigt keine Belastungen bezüglich Baubeschränkungen oder Durchfahrtsrechte.

Premium-Feature

Premium freischalten

Detaillierte Beschreibung

Gegenstand der vorliegenden Verkehrswertermittlung ist die Bewertung eines unbebauten Grundstücks in Randlage von Remagen, Stadtteil Kripp. Zum Zeitpunkt der Ortsbesichtigung hanelt es sich weitestgehend um eine Wiesenfläche. Für die Lage des Bewertungsobjektes besteht ein rechtskräftiger Bebauungsplan. Dieser sieht straßenseitig ein Baufenster vor. 

Der hintere Grundstücksbereich, der nicht bebaubar ist, wurde als hausnahes Gartenland bewertet. Dem Bewertungsgrundstück ist ein schmales Flurstück vorgelagert (69/2), das sich in öffentlicher Hand befindet. 

Festsetzungen im Bebauungsplan 20.03/15 "Batterieweg" vom 14.12.2000: 
Art der baulichen Nutzung: WA-allgemeines Wohngebiet 
Maß der baulichen Nutzung: Grundflächenzahl GRZ 0,4 
Geschossflächenzahl GFZ 0,8 
Zahl der Vollgeschosse II 
sonstige Festsetzungen: Einzel- und Doppelhäuser
- Satteldach/Walmdach 
- Dachneigung 25 bis 45 Grad

Anmerkung: Bezüglich weiterer, evtl. verkehrswertbeeinflussender Festsetzungen ist der rechtsgültige Bebauungsplan bei der Stadt Remagen einzusehen. 

 

Gerichtsinformationen

Amtsgericht:
Sinzig
Versteigerungsort:
Amtsgericht Sinzig, Saal 23
Versteigerungstermin:
Mittwoch, 8. Okt. 2025, 13:30

Erwerbsgebühren

(Berechnet auf Basis des Verkehrswerts als Zuschlagswert)

Grundbucheintrag:
408 €
Grunderwerbsteuer:
9.250 € (5 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage):
583,5 €

(verzinster Betrag: 166.500 €)

Zuschlagsgebühr:
894,5 €
Gesamt Nebenkosten:
11.136 €

Alle Angaben und Berechnungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.

Detaillierte Kostenaufstellung & Rechner

Dateien

Amtliche Bekanntmachung 1 (.pdf)Gutachten 1 (.pdf)

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Sicherheitshinweis

Hinweis:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Quellen & Haftungsausschluss

Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr. ZvgScout übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der dargestellten Informationen.

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