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0011K0017-2024

Grundstück, bebaut mit einem Einfamilienhaus und Doppelgarage

Auf Haderstichborr 9, 55743 Idar-Oberstein

507.000 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Aufhebung der Gemeinschaft
Aktenzeichen:
0011K0017-2024
Adresse:
Auf Haderstichborr 9, 55743 Idar-Oberstein
Beschreibung:
Grundstück, bebaut mit einem Einfamilienhaus und Doppelgarage
Verkehrswert:
507.000 €

Grundbuch

Grundbuch:
Blatt:
876 BV 1
Flur:
6
Flurstück:
1/62
Gemarkung:
Regulshausen
Grundstücksgröße:
1.260

Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)

Grundbucheintrag:
1.015
Grunderwerbsteuer:
25.350 € (5 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage):
1.599,11 € (verzinster Betrag: 456.300 €)
Zuschlagsgebühr:
1.089
Gesamt:
29.053,11
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer Zwangsversteigerung

Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Idar-Oberstein
Versteigerungsort:
Amtsgericht Idar-Oberstein, Saal 116
Versteigerungstermin:
Montag, 4. Aug. 2025, 10:00

Infrastruktur (Suchradius: 10 km)

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Sicherheitshinweis

Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Eingetragen im Grundbuch von Regulshausen

Gemarkung

Flur, Flurstück

Wirtschaftsart u. Lage

Blatt

Regulshausen

Flur 6, Flurstück 1/62

Erholungsfläche
Auf Haderstichsborr

1.260

876 BV 1

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Grundstück, bebaut mit einem Einfamilienhaus und Doppelgarage;

Weitere Informationen unter www.versteigerungspool.de

Der Versteigerungsvermerk ist am 20.06.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind.

Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.