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Deutschland
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Rheinland-Pfalz
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0011K0024-2023

Einfamilienhaus

Hauptstraße 21, 55758 Wickenrodt

28.662 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
0011K0024-2023
Adresse:
Hauptstraße 21, 55758 Wickenrodt
Verkehrswert:
28.662 €

Grundbuch

Grundbuch:
Blatt:
505
Flur:
7
Flurstück:
38/3
Gemarkung:
Wickenrodt
Grundstücksgröße:
241 m²

Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)

Grundbucheintrag:
125
Grunderwerbsteuer:
1.433,1 € (5 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage):
90,4 € (verzinster Betrag: 25.795,8 €)
Zuschlagsgebühr:
224,5
Gesamt:
1.873
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer Zwangsversteigerung

Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Idar-Oberstein
Versteigerungsort:
Amtsgericht Idar-Oberstein, Saal 116
Versteigerungstermin:
Montag, 13. Jan. 2025, 10:00

Sicherheitsinweis

Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Eingetragen im Grundbuch von Wickenrodt

lfd.Nr.

Gemarkung

Flur, Flurstück

Wirtschaftsart u. Lage

Blatt

1

Wickenrodt

Flur 7, Flurstück 38/3

Verkehrsfläche
Hauptstraße

2

505 BV 1

2

Wickenrodt

Flur 7, Flurstück 38/4

Verkehrsfläche
Hauptstraße

0

505 BV 1

3

Wickenrodt

Flur 7, Flurstück 38/5

Gebäude- und Freifläche
Hauptstraße 21

241

505 BV 1

4

Wickenrodt

Flur 7, Flurstück 76/2

Erholungsfläche
Im Brühl

140

505 BV 2

Der Versteigerungsvermerk ist am 07.08.2023 (BV 1, Flur 7, Flurstück 38/3), (BV 1, Flur 7, Flurstück 38/4), (BV 1, Flur 7, Flurstück 38/5), (BV 2, Flur 7, Flurstück 76/2) in das Grundbuch eingetragen worden.

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.

Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.