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Rheinland-Pfalz
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0011K0034-2023

Landwirtschaftsfläche

Unter Maiwiesenweg, 55776 Reichenbach

909 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Aufhebung der Gemeinschaft
Aktenzeichen:
0011K0034-2023
Adresse:
Unter Maiwiesenweg, 55776 Reichenbach
Beschreibung:
unbebautes Grundstück mit Gehölz (Latschenkiefer), Landwirtschaft (Brachland, Grünland)
Verkehrswert:
909 €

Grundbuch

Grundbuch:
Blatt:
669
Flur:
7
Flurstück:
156
Gemarkung:
Reichenbach [bei Birkenf.]
Grundstücksgröße:
2.140

Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)

Grundbucheintrag:
19
Grunderwerbsteuer:
45,45 € (5 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage):
2,87 € (verzinster Betrag: 818,1 €)
Zuschlagsgebühr:
29
Gesamt:
96,32
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
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Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Idar-Oberstein
Versteigerungsort:
Amtsgericht Idar-Oberstein, Saal 116
Versteigerungstermin:
Montag, 25. Aug. 2025, 10:00

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Sicherheitshinweis

Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind.

Eingetragen im Grundbuch von Reichenbach [bei Birkenf.]

Gemarkung

Flur, Flurstück

Wirtschaftsart u. Lage

Blatt

Reichenbach [bei Birkenf.]

Flur 7, Flurstück 156

Landwirtschaftsfläche
Unter Maiwiesenweg

2.140

669 BV 1

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
unbebautes Grundstück mit Gehölz (Latschenkiefer), Landwirtschaft (Brachland, Grünland);                                                                  

Der Versteigerungsvermerk ist am 28.11.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind.

Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.