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Deutschland
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Saarland
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0007K0011-2022

Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer)

Marienstraße 19, 66538 Neunkirchen

22.500 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
0007K0011-2022
Adresse:
Marienstraße 19, 66538 Neunkirchen
Wohn-/Nutzfläche:
47.55
Beschreibung:
Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer) in einem Mehrfamilienwohnhaus mit 8 Wohneinheiten. Die Wohnung befindet sich in einem sehr unsauberen, ungepflegten, vernachlässigten Zustand, von Zerstörungswut gekennzeichnet, total vermüllt und zugestellt. Die Wohnung erscheint nicht bewohnbar und ist über alle Ausbaugewerke renovierungs- und sanierungsbedürftig. Die Heizung war zum Zeitpunkt der Besichtigung nicht funktionstüchtig. Strom- und Wasserversorgung sind seitens des Versorgungsträgers eingestellt worden. Nach einem Brand im März 2024 im Dachgeschoss sind zusätzliche Schäden im Obergeschossbereich entstanden.
Verkehrswert:
22.500 €

Grundbuch

Grundbuch:
Wohnungsgrundbuch von Neunkirchen, Blatt 14193, laufende Nr. 1 des Bestandsverzeichnisses
Blatt:
14193
Flur:
02
Flurstück:
606/98
Gemarkung:
Neunkirchen
Grundstücksgröße:
364

Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)

Grundbucheintrag:
115
Grunderwerbsteuer:
1.462,5 € (6,5 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage):
70,97 € (verzinster Betrag: 20.250 €)
Zuschlagsgebühr:
205,5
Gesamt:
1.853,97
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer Zwangsversteigerung

Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Neunkirchen
Versteigerungsort:
Amtsgericht Neunkirchen, Saal 35
Versteigerungstermin:
Freitag, 4. Juli 2025, 10:00
externer Link
Gutachten (versteigerungspool.de)

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Sicherheitshinweis

Hinweis:
Bieter haben auf Verlangen im Termin an das Gericht Sicherheitsleistung i.H.v. mindestens 10% des Verkehrswertes zu leisten. Die Sicherheitsleistung kann neben Bundesbankschecks, durch Kreditinstitute ausgestellte Verrechnungsschecks und Bürgschaft nur noch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse unter Angabe des Aktenzeichens wirksam geleistet werden. Eine Barleistung ist nicht mehr möglich.

 Wohnung in einem Mehrfamilienwohnhaus mit 8 Wohneinheiten, KG, EG, I. OG, II. OG, DG, einseitig angebaut

Wohnfläche ca. 47,55m², aufgeteilt in 3 Zimmer, Küche, Bad, Diele/Flur

Die Wohnung befindet sich in einem sehr unsauberen, ungepflegten, vernachlässigten Zustand, von Zerstörungswut gekennzeichnet, total vermüllt und zugestellt.

Die Wohnung erscheint nicht bewohnbar und ist über alle Ausbaugewerke renovierungs- und sanierungsbedürftig. 

Die Heizung war zum Zeitpunkt der Besichtigung nicht funktionstüchtig. Strom- und Wasserversorgung sind seitens des Versorgungsträgers eingestellt worden. 

Für den Bereich des Objektes ist offensichtlich kein rechtskräftiger Bebauungsplan vorhanden. Die Zulässigkeit von Bauvorhaben ist demzufolge gemäß § 34 BauGB zu beurteilen. 

Keine Eintragungen im Baulastenverzeichnis und keine Auflagen zum Denkmalschutz

Nach einem Brand im März 2024 im Dachgeschoss sind zusätzliche Schäden im Obergeschossbereich entstanden.


Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.