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sachsen-anhalt 0003K0008-2022 Bahnhofstraße 13, 06369 Südliches Anhalt, Radegast
sachsen-anhalt 0003K0008-2022 Bahnhofstraße 13, 06369 Südliches Anhalt, Radegast
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Deutschland
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Sachsen-Anhalt
>
0003K0008-2022

Schul- und Lagergebäude

Bahnhofstraße 13, 06369 Südliches Anhalt, Radegast

35.000 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
0003K0008-2022
Adresse:
Bahnhofstraße 13, 06369 Südliches Anhalt, Radegast
Baujahr:
um 1934
Beschreibung:
Seit längerer Zeit vollständig ungenutztes, ehemaliges Schul- und Lagergebäude jeweils in massiver Bauweise, bisher teilweise zu Wohnzwecken genutzt, mit erheblichen Schäden sowie nicht mehr zeitgemäßen bzw. nicht mehr nutzbaren Ausstattungen, Baujahr um 1934.
Verkehrswert:
35.000 €

Grundbuch

Grundbuch:
von Radegast Blatt 712 eingetragene Grundstück   Lfd. Nr. Gemarkung Flur Flurstück Wirtschaftsart und Lage Größe m²     3 Radegast  2   27/2 Wohnbaufläche Bahnhofstraße (Radegast) 13 3473
Blatt:
712
Flur:
2
Flurstück:
27/2
Gemarkung:
Radegast
Grundstücksgröße:
3473 m²

Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)

Grundbucheintrag:
135
Grunderwerbsteuer:
1.750 € (5 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage):
110,39 € (verzinster Betrag: $31.500 €)
Zuschlagsgebühr:
243,5
Gesamt:
2.238,89
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer Zwangsversteigerung

Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Köthen
Versteigerungsort:
Amtsgericht Köthen, Friedhofstr. 48, 06366 Köthen (Anhalt), Saal 3 (Erdgeschoss)
Versteigerungstermin:
Mittwoch, 11. Dez. 2024, 10:00

Sicherheitsinweis

Hinweis:
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und haben auf Antrag eines Beteiligten im Versteigerungstermin das Erbringen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 10% des Verkehrswertes nachzuweisen. Die Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Die Sicherheitsleistung ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks, oder durch Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts oder der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin ausgestellt worden sein. Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerischen Bürgschaft eines Kreditinstitutes, oder durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Bitte fordern sie hierzu schriftlich ein entsprechendes Merkblatt an.

Seit längerer Zeit vollständig ungenutztes, ehemaliges Schul- und Lagergebäude jeweils in massiver Bauweise, bisher teilweise zu Wohnzwecken genutzt, mit erheblichen Schäden sowie nicht mehr zeitgemäßen bzw. nicht mehr nutzbaren Ausstattungen, Baujahr um 1934.

Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.