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Deutschland
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Sachsen-Anhalt
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0003K0019-2020
unbebautes Grundstück, Fließgewässer, Talstraße
Löbnitz an der Linde in der Talstraße unweit des Gewerbegebietes "Um die Dorfstätte", 06369 Löbnitz an der Linde
1.800 €
Allgemeine Informationen
Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
0003K0019-2020
Adresse:
Löbnitz an der Linde in der Talstraße unweit des Gewerbegebietes "Um die Dorfstätte", 06369 Löbnitz an der Linde
Beschreibung:
unbebautes, als Grünfläche ausgewiesenes, nicht erschlossenes Grundstück, verwildert, ohne wertrelevanten Bewuchs; mit Betonwänden eingefasster Wassergraben.
Verkehrswert:
1.800 €
Grundbuch
Grundbuch:
Grundbuch von Löbnitz Blatt 110
Blatt:
110
Flur:
6
Flurstück:
159
Gemarkung:
Löbnitz
Grundstücksgröße:
602
Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)
Grundbucheintrag:
27 €
Grunderwerbsteuer:
90 € (5 %)
Verzinsung
(ca. 32 Tage):5,68 € (verzinster Betrag: 1.620 €)
Zuschlagsgebühr:
49 €
Gesamt:
171,68 €
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer ZwangsversteigerungGerichts Informationen
Amtsgericht:
Köthen
Versteigerungsort:
Amtsgericht Köthen, Friedhofstr. 48, 06366 Köthen (Anhalt), Saal 3 (Erdgeschoss)
Versteigerungstermin:
Mittwoch, 23. Juli 2025, 10:00
Infrastruktur (Suchradius: 10 km)
In der Infrastrukturübersicht finden Sie die Entfernungen zu nahegelegenen Schulen, Supermärkten und Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs
Sicherheitshinweis
Hinweis:
Die Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Die Sicherheitsleistung ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks, oder durch Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts oder der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin ausgestellt worden sein. Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerischen Bürgschaft eines Kreditinstitutes, oder durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt.
unbebautes, als Grünfläche ausgewiesenes, nicht erschlossenes Grundstück, verwildert, ohne wertrelevanten Bewuchs; mit Betonwänden eingefasster Wassergraben.
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.