sachsen-anhalt 0003K0019-2020 Löbnitz an der Linde in der Talstraße unweit des Gewerbegebietes "Um die Dorfstätte", 06369 Löbnitz an der Linde 1
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3 Bilder
Deutschland
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Sachsen-Anhalt
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0003K0019-2020

unbebautes Grundstück, Fließgewässer, Talstraße

Löbnitz an der Linde in der Talstraße unweit des Gewerbegebietes "Um die Dorfstätte", 06369 Löbnitz an der Linde

1.800 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
0003K0019-2020
Adresse:
Löbnitz an der Linde in der Talstraße unweit des Gewerbegebietes "Um die Dorfstätte", 06369 Löbnitz an der Linde
Beschreibung:
unbebautes, als Grünfläche ausgewiesenes, nicht erschlossenes Grundstück, verwildert, ohne wertrelevanten Bewuchs; mit Betonwänden eingefasster Wassergraben.
Verkehrswert:
1.800 €

Grundbuch

Grundbuch:
Grundbuch von Löbnitz Blatt 110 
Blatt:
110
Flur:
6
Flurstück:
159
Gemarkung:
Löbnitz
Grundstücksgröße:
602

Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)

Grundbucheintrag:
27
Grunderwerbsteuer:
90 € (5 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage):
5,68 € (verzinster Betrag: 1.620 €)
Zuschlagsgebühr:
49
Gesamt:
171,68
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer Zwangsversteigerung

Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Köthen
Versteigerungsort:
Amtsgericht Köthen, Friedhofstr. 48, 06366 Köthen (Anhalt), Saal 3 (Erdgeschoss)
Versteigerungstermin:
Mittwoch, 23. Juli 2025, 10:00

Infrastruktur (Suchradius: 10 km)

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Sicherheitshinweis

Hinweis:
Die Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Die Sicherheitsleistung ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks, oder durch Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts oder der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin ausgestellt worden sein. Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerischen Bürgschaft eines Kreditinstitutes, oder durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt.

unbebautes, als Grünfläche ausgewiesenes, nicht erschlossenes Grundstück, verwildert, ohne wertrelevanten Bewuchs; mit Betonwänden eingefasster Wassergraben.

Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.