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15 Bilder
Deutschland
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Sachsen-Anhalt
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0007K0001-2024

Miteigentumsanteil an dem mit einem Mehrfamilienhaus bebauten Grundstück in 39615 Schönberg

Dammstraße 3, 39615 Seehausen (Altmark), Schönberg

20.000 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
0007K0001-2024
Adresse:
Dammstraße 3, 39615 Seehausen (Altmark), Schönberg
Beschreibung:
81,034/1.000 Miteigentumsanteil an dem mit einem Mehrfamilienhaus bebauten Grundstück in Schönberg, Dammstraße 3, verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung Nr. 2. OG rechts, im Aufteilungsplan mit Nr. 5 bezeichnet sowie Kellerraum Nr. 5.
Verkehrswert:
20.000 €

Grundbuch

Grundbuch:
Schönberg Blatt 426, laufende Nr. 1 des Bestandsverzeichnisses
Blatt:
426
Flur:
3
Flurstück:
28/14
Gemarkung:
Schönberg
Grundstücksgröße:
2645

Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)

Grundbucheintrag:
107
Grunderwerbsteuer:
1.000 € (5 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage):
63,08 € (verzinster Betrag: 18.000 €)
Zuschlagsgebühr:
191
Gesamt:
1.361,08
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
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Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Stendal
Versteigerungsort:
Amtsgericht Stendal, Scharnhorststraße 40, 39576 Stendal, Saal 112
Versteigerungstermin:
Donnerstag, 26. Juni 2025, 10:00
externer Link
Gutachten (versteigerungspool.de)

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Sicherheitshinweis

Hinweis:
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen. Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein. Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Die Überweisung sollte mindestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Das Bewertungsgrundstück ist mit einem 1963 (Auskunft einer Anwohnerin) errichteten 12-WE Mehrfamilienhaus bebaut. Das Mehrfamilienhaus ist dementsprechend in 12 Sondereigentume aufgeteilt. Jedes gemeinschaftliche Eigentum ist mit einem Sondereigentum an einer Wohnung (1 bis 12) und einem Kellerraum mit gleicher Nummerierung verbunden.

Das Mehrfamilienhaus wurde nach den Recherchen des Sachverständigen 1991 überwiegend saniert. Das betrag vor allem die Dachbekleidung, die Fassaden (inkl. Dämmung), die Fenster und Außentüren, das Treppenhaus, den Keller sowie einen Teil der Hauptstränge der Installationen. Dem äußeren Eindruck nach ist das gemeinschaftliche Eigentum in einem überwiegend guten Zustand und weist keine dringenden Instandsetzungserfordernisse auf. 

Die zu bewertende Wohnung selbst soll sich in einem abgewohnten und sanierungs-/modernisierungswürdigen Zustand befinden. Es soll auch noch möbliert sein. Hier ist ein erheblicher Unterhaltungsstau zu erwarten. 

Die Bewertungswohnung steht seit 2 Jahren überwiegend leer. So auch am Bewertungsstichtag.

Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.