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Deutschland
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Sachsen-Anhalt
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0007K0041-2022
Zweifamilienhaus, land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück
Hauptstraße 20, 39606 Lückstedt, OT Stapel
57.000 €
Allgemeine Informationen
Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
0007K0041-2022
Adresse:
Hauptstraße 20, 39606 Lückstedt, OT Stapel
Beschreibung:
BVNr. 1 - dörfliche Hofstelle (Wohnhaus, Ställe, Scheune) BVNr. 2 - landwirtschaftliche Nutzung sowie gemeinsame Bewirtschaftung mit BVNr. 1, abbruchreife Nebengebäude
Verkehrswert:
57.000 €
Grundbuch
Grundbuch:
Lückstedt Blatt 3099 lfd. Nr. 1 und 2
Blatt:
3099
Flur:
2
Flurstück:
1/1
Gemarkung:
Stapel
Grundstücksgröße:
4090 m²
Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)
Grundbucheintrag:
192 €
Grunderwerbsteuer:
2.850 € (5 %)
Verzinsung
(ca. 32 Tage):179,78 € (verzinster Betrag: 51.300 €)
Zuschlagsgebühr:
366,5 €
Gesamt:
3.588,28 €
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer ZwangsversteigerungGerichts Informationen
Amtsgericht:
Stendal
Versteigerungsort:
Amtsgericht Stendal, Scharnhorststraße 40, 39576 Stendal, Saal 112
Versteigerungstermin:
Donnerstag, 20. März 2025, 10:00
Dateien
Sicherheitsinweis
Hinweis:
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen. Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein. Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Die Überweisung sollte mindestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen.
laut Gutachten: zwei Grundstücke, eins mit einem 2 WE-Wohnhaus und ländlichen Nebengebäuden, das andere landwirtschaftlich genutzt/nutzbar
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.