sachsen-anhalt 0009K0012-2023 Krakauer Dorfstraße  4, 06868 Coswig (Anhalt), OT Krakau 1
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Deutschland
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Sachsen-Anhalt
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0009K0012-2023

Wohngrundstück

Krakauer Dorfstraße 4, 06868 Coswig (Anhalt), OT Krakau

105.000 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
0009K0012-2023
Adresse:
Krakauer Dorfstraße 4, 06868 Coswig (Anhalt), OT Krakau
Wohn-/Nutzfläche:
251
Baujahr:
1929
Beschreibung:
Wohngrundstück, bestehend aus Wohnhaus, angebautem Torhaus und Nebengebäuden [ehem. Stall mit Garagenanbau, ehem. Scheune, ehem. Stall mit Waschküche, Hühnerstall, zwei Lagerüberdachungen, Stallruine]; teilweise Überbauungen der Grundstücksgrenze; Wohnhaus vermutlich um 1929 errichtet, Aufstockung um 1982, Modernisierung in den 1990er Jahren; Nutzung im vorgefundenen Zustand möglich; Teile der Ausbaugewerke sind nutzungs- u. altersbedingt verbraucht u. nicht mehr zeitgemäß; Grundstück seit 2021 überwiegend ungenutzt [Teilbereiche eigengenutzt zur Tierhaltung] bzw. leer stehend; Lage: OT Krakau, Krakauer Dorfstraße 4
Verkehrswert:
105.000 €

Grundbuch

Grundbuch:
von Ragösen Blatt 238
Blatt:
238
Flur:
4
Flurstück:
72
Gemarkung:
Ragösen
Grundstücksgröße:
1687

Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)

Grundbucheintrag:
273
Grunderwerbsteuer:
5.250 € (5 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage):
331,18 € (verzinster Betrag: 94.500 €)
Zuschlagsgebühr:
564,5
Gesamt:
6.418,68
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer Zwangsversteigerung

Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Zerbst
Versteigerungsort:
AG Zerbst, Neue Brücke 22, Saal 4
Versteigerungstermin:
Donnerstag, 10. Apr. 2025, 09:00

Infrastruktur (Suchradius: 10 km)

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Sicherheitshinweis

Hinweis:
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen. Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein. Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Die Überweisung sollte mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen. Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

eingetragene Grundstück

 

Lfd. Nr.

Gemarkung

Flur

Flurstück

Wirtschaftsart und Lage

Größe m²

1

Ragösen

4

72

Dorfstr. 4

1687

 

Detaillierte Objektbeschreibung:

Wohngrundstück, bestehend aus Wohnhaus, angebautem Torhaus und Nebengebäuden [ehem. Stall mit Garagenanbau, ehem. Scheune, ehem. Stall mit Waschküche, Hühnerstall, zwei Lagerüberdachungen, Stallruine]; teilweise Überbauungen der Grundstücksgrenze; Wohnhaus vermutlich um 1929 errichtet, Aufstockung um 1982, Modernisierung in den 1990er Jahren, Gesamtwohnfläche 251 m²; Nutzung im vorgefundenen Zustand möglich; Teile der Ausbaugewerke sind nutzungs- u. altersbedingt verbraucht u. nicht mehr zeitgemäß; Grundstück seit 2021 überwiegend ungenutzt [Teilbereiche eigengenutzt zur Tierhaltung] bzw. leer stehend; Lage: OT Krakau, Krakauer Dorfstraße 4

 

Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.