sachsen-anhalt 0009K0019-2023 Straße der DSF 11, 00000 Stadt Zörbig, OT Salzfurtkapelle 1
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Sachsen-Anhalt
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0009K0019-2023

2 Einfamilienhäuser, Scheunen und Werkstattgebäude

Straße der DSF 11, 00000 Stadt Zörbig, OT Salzfurtkapelle

49.100 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
0009K0019-2023
Adresse:
Straße der DSF 11, 00000 Stadt Zörbig, OT Salzfurtkapelle
Wohn-/Nutzfläche:
156.99
Baujahr:
1880
Beschreibung:
Grundbesitz insgesamt 1.175 m², bestehend aus 2 Flurstücken, bebaut mit einem kleinen Dreiseitenhof, geschätztes Baujahr 1880, mit 2 Einfamilienhäusern (Haus Nr. 19 und 21), Scheunen- und Werkstattgebäude. Haus Nr. 19, Baujahr ca. 1925: unsaniert und nicht bewohnbar, bestehend aus Kellergeschoss, Erd- und Obergeschoss sowie Dachboden, ca. 90,04 m². Haus Nr. 21, Baujahr ca. 1880: bestehend aus wohnlich eingeschränkt nutzbaren Erdgeschoss und Dachboden, ca. 66,95 m² Wohnfläche; Erdgas und teilweise Ofenheizung.
Verkehrswert:
49.100 €

Grundbuch

Grundbuch:
Salzfurtkapelle Blatt 555 
Blatt:
555
Flur:
5
Flurstück:
1/7
Gemarkung:
Salzfurtkapelle
Grundstücksgröße:
557

Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)

Grundbucheintrag:
165
Grunderwerbsteuer:
2.455 € (5 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage):
154,86 € (verzinster Betrag: 44.190 €)
Zuschlagsgebühr:
300,5
Gesamt:
3.075,36
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer Zwangsversteigerung

Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Bitterfeld-Wolfen
Versteigerungsort:
Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen, Lindenstraße 9, 06749 Bitterfeld-Wolfen, Saal B1.12
Versteigerungstermin:
Montag, 26. Mai 2025, 10:00

Infrastruktur (Suchradius: 10 km)

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Sicherheitshinweis

Hinweis:
Bietinteressenten haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen. Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein. Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Die Überweisung sollte mindestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Lfd. Nr.

Gemarkung

Flur

Flurstück

Wirtschaftsart und Lage

Größe m²

2

Salzfurtkapelle

5

1/7

Gebäude- und Nebenfläche, Straße der DSF 11

557

5

Salzfurtkapelle

5

1/6

Wohnbaufläche, Grünfläche, Zehbitzer Straße 21

618

Objektbeschreibung laut Gutachten:

Grundbesitz insgesamt 1.175 m², bestehend aus 2 Flurstücken, bebaut mit einem kleinen Dreiseitenhof, geschätztes Baujahr 1880, mit 2 Einfamilienhäusern (Haus Nr. 19 und 21), Scheunen- und Werkstattgebäude.

Haus Nr. 19, Baujahr ca. 1925: unsaniert und nicht bewohnbar, bestehend aus Kellergeschoss, Erd- und Obergeschoss sowie Dachboden, ca. 90,04 m².

Haus Nr. 21, Baujahr ca. 1880: bestehend aus wohnlich eingeschränkt nutzbaren Erdgeschoss und Dachboden, ca. 66,95 m² Wohnfläche; Erdgas und teilweise Ofenheizung.

Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.