sachsen-anhalt 0012K0003-2024 Obermauerstraße  27 A, 38895 Derenburg 1
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Deutschland
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Sachsen-Anhalt
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0012K0003-2024

Einfamilienhaus

Obermauerstraße 27 A, 38895 Derenburg

81.000 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
0012K0003-2024
Adresse:
Obermauerstraße 27 A, 38895 Derenburg
Beschreibung:
Eingeschossiges Wohnhaus in 38895 Derenburg im einfachen baulichen Gesamtzustand.
Verkehrswert:
81.000 €

Grundbuch

Grundbuch:
Derenburg Blatt 1965
Blatt:
1965
Flur:
11
Flurstück:
561/12
Gemarkung:
Derenburg
Grundstücksgröße:
1910

Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)

Grundbucheintrag:
246
Grunderwerbsteuer:
4.050 € (5 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage):
255,48 € (verzinster Betrag: 72.900 €)
Zuschlagsgebühr:
498,5
Gesamt:
5.049,98
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer Zwangsversteigerung

Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Wernigerode
Versteigerungsort:
Amtsgericht Wernigerode, Saal 119
Versteigerungstermin:
Donnerstag, 10. Juli 2025, 09:30

Infrastruktur (Suchradius: 10 km)

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Sicherheitshinweis

Hinweis:
Bieter müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen. Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein. Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Die Überweisung sollte mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen. Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Eingeschossiges Wohnhaus in 38895 Derenburg im einfachen baulichen Gesamtzustand. Gemäß Auskunft des Grundbuchamtes besteht kein dinglich gesichertes Wegerecht an den vorgelagerten Grundstücken.

 

Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.