sachsen-anhalt 0012K0008-2022 Schlossstraße 29d, 38871 Ilsenburg 1
sachsen-anhalt 0012K0008-2022 Schlossstraße 29d, 38871 Ilsenburg 2
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Deutschland
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Sachsen-Anhalt
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0012K0008-2022

Doppelhaushälfte

Schlossstraße 29d, 38871 Ilsenburg

271.900 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
0012K0008-2022
Adresse:
Schlossstraße 29d, 38871 Ilsenburg
Beschreibung:
eingeschossige Doppelhaushälfte mit Dach- und Kellergeschoss, Heizung, Carport, Garage, nicht barrierefrei
Verkehrswert:
271.900 €

Grundbuch

Grundbuch:
Ilsenburg Blätter 1956 und 3107
Blatt:
1956
Flur:
7
Flurstück:
233
Gemarkung:
Ilsenburg
Grundstücksgröße:
525

Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)

Grundbucheintrag:
585
Grunderwerbsteuer:
13.595 € (5 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage):
857,59 € (verzinster Betrag: 244.710 €)
Zuschlagsgebühr:
1.257,5
Gesamt:
16.295,09
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
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Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Wernigerode
Versteigerungsort:
Amtsgericht Wernigerode, Saal 119
Versteigerungstermin:
Donnerstag, 18. Sept. 2025, 10:00

Infrastruktur (Suchradius: 10 km)

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Sicherheitshinweis

Hinweis:
Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller oder bei einer Insolvenzverwalterversteigerung der Insolvenzverwalter widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs – getrennt nach Hauptforderung, Zinsen und Kosten – einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des vorbezeichneten Versteigerungsobjekts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.

eingeschossige Doppelhaushälfte mit Dach- und Kellergeschoss, Heizung, Carport, Garage, nicht barrierefrei

Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.