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Deutschland
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Sachsen-Anhalt
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0013K0013-2024
unbebautes Grundstück, Sonstiges
Meuro 8, 06905 Bad Schmiedeberg, Meuro
5.000 €
Allgemeine Informationen
Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
0013K0013-2024
Adresse:
Meuro 8, 06905 Bad Schmiedeberg, Meuro
Beschreibung:
• lfd. Nr. 3 [Flst. 446]: unbebautes Grundstück (großflächige Ablagerungen von Abbruchmaterial aus dem Rückbau der Altbebauung) • lfd. Nr. 4 [Flst. 447]: überbaute Arrondierungsfläche, vollständig durch Nachbargrundstück (Fremdeigentum) überbaut
Verkehrswert:
5.000 €
Grundbuch
Grundbuch:
Meuro Blatt 617, laufende Nummer 3 und 4
Blatt:
617
Flur:
3
Flurstück:
446
Gemarkung:
Meuro
Grundstücksgröße:
4948
Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)
Grundbucheintrag:
45 €
Grunderwerbsteuer:
250 € (5 %)
Verzinsung
(ca. 32 Tage):15,77 € (verzinster Betrag: 4.500 €)
Zuschlagsgebühr:
80,5 €
Gesamt:
391,27 €
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer ZwangsversteigerungGerichts Informationen
Amtsgericht:
Wittenberg
Versteigerungsort:
Amtsgericht Wittenberg, Saal: 207
Versteigerungstermin:
Freitag, 18. Juli 2025, 09:00
Dateien
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Sicherheitshinweis
Hinweis:
Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller oder bei einer Insolvenzverwalterversteigerung der Insolvenzverwalter widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs – getrennt nach Hauptforderung, Zinsen und Kosten – einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des vorbezeichneten Versteigerungsobjekts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.
· lfd. Nr. 3 [Flst. 446]: unbebautes Grundstück (großflächige Ablagerungen von Abbruchmaterial aus dem Rückbau der Altbebauung)
· lfd. Nr. 4 [Flst. 447]: überbaute Arrondierungsfläche, vollständig durch Nachbargrundstück (Fremdeigentum) überbaut
Nähere Angaben zum Objekt finden Sie über den untenstehenden Link zur Internetseite des Amtsgerichts.
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.