sachsen-anhalt 0015aK0032-2021 Mittelstraße 12, 39397 Gröningen
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Deutschland
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Sachsen-Anhalt
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0015aK0032-2021

unbebautes Grundstück, Wohnbaufläche

Mittelstraße 12, 39397 Gröningen

5.000 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
0015aK0032-2021
Adresse:
Mittelstraße 12, 39397 Gröningen
Grundstücksgröße:
110 m2
Wohn-/Nutzfläche:
110 m²
Beschreibung:
Unbebautes Grundstück, befindlich an zwei Gemeindestraßen. Es befinden sich angrenzende Immobiliengrundstücke in überwiegend geschlossener Bauweise. Die Versorger wie Wasser, Elektro, Telefon, Abwasser, Erdgas befinden sich in der Gemeindestraße „Mittelstraße“.
Verkehrswert:
5.000 €

Grundbuch

Grundbuch:
von Gröningen Blatt 4629: Lfd. Nr. Gemarkung Flur Flurstück Wirtschaftsart und Lage Größe m² 1 Gröningen 11 657 Wohnbaufläche, Mittelstraße (12) 110

Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Oschersleben
Versteigerungsort:
Amtsgericht Oschersleben, Haus 2, Saal 2
Versteigerungstermin:
Dienstag, 3. Sept. 2024, 10:00

Sicherheitsinweis

Hinweis:
Bieter müssen sich im Termin ausweisen und eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes erbringen. Die Sicherheitsleistung kann durch verschiedene Zahlungsmethoden geleistet werden, jedoch ist Barzahlung ausgeschlossen. Es wird empfohlen, die Sicherheitsleistung mindestens 10 Tage vor dem Termin zu überweisen.

Bebauung:

Keine Bebauung.

Ein ehemaliges Gebäude wurde um ca. 2006 abgerissen.

Grundstücksfläche:

110 m2

Zustand:

Unbebautes Grundstück, befindlich an zwei Gemeindestraßen. Es befinden sich angrenzende Immobiliengrundstücke in überwiegend geschlossener Bauweise.

Die Versorger wie Wasser, Elektro, Telefon, Abwasser, Erdgas befinden sich in der Gemeindestraße „Mittelstraße“.

 

Für weiteres siehe Kurzexposé.

 

Achtung: das gerichtliche Aktenzeichen lautet richtig: 15 K 32/21.

Der hier angezeigte Buchstabenzusatz "a" ist den technischen Gegebenheiten geschuldet und hat Verfahrenstechnisch keine weitere Bedeutung.
Bei Angabe des Geschäftszeichens ist der Buchstabenzusatz grundsätzlich nicht mit anzugeben.

 

 

Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.