sachsen-anhalt 0015bK0024-2023 Telemannstraße 4, 39387 Oschersleben, OT Hadmersleben
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Deutschland
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Sachsen-Anhalt
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0015bK0024-2023

Einfamilienhaus

Telemannstraße 4, 39387 Oschersleben, OT Hadmersleben

4.500 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
0015bK0024-2023
Adresse:
Telemannstraße 4, 39387 Oschersleben, OT Hadmersleben
Wohn-/Nutzfläche:
90
Baujahr:
1800
Beschreibung:
Wohnbaufläche, bebaut mit einem nicht unterkellerten, eingeschossigen Wohnhaus (mit einem geringfügig ausgebauten Dachgeschoss; geschätztes Baujahr 1800; ca. 90 qm Wohnfläche; mit Putz- und Feuchteschäden; hoher Sanierungs- und Modernisierungsstau) sowie einem Nebengebäude (Schuppen abrissreif). Befindet sich in Nachbarschaft zu einem Kulturdenkmal, so dass für Erdeingriffe eine Genehmigungspflicht nach dem Denkmalschutzgesetz besteht. Es besteht ein Überbau durch das Nachbargrundstück von ca. 2 qm. Zum Grundstück gehört kaum Gartenfläche.
Verkehrswert:
4.500 €

Grundbuch

Grundbuch:
von Hadmersleben Blatt 1216, Flur 2, Flurstück 1249/7 in Größe von 127 qm.
Blatt:
1216
Flur:
2
Flurstück:
1249/7
Gemarkung:
Hadmersleben
Grundstücksgröße:
127 m²

Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Oschersleben
Versteigerungsort:
Amtsgericht Oschersleben, Gartenstraße 1, Haus 2, Saal 2
Versteigerungstermin:
Dienstag, 3. Dez. 2024, 09:00

Sicherheitsinweis

Hinweis:
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen. Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein. Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Als Nachweis gilt ausschließlich die schriftliche Mitteilung der Landeshauptkasse über den Zahlungseingang. Kontoauszüge bzw. Onlinebankingausdrucke sind keine Nachweise im Sinne des § 69 Abs.4 ZVG. Es empfiehlt sich die Überweisung der Sicherheitsleistung mindestens 10 Tage vor dem Termin zu tätigen. Für die Überweisung ist folgende Bankverbindung zu verwenden: Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt, IBAN: DE76 8100 0000 0081 0015 77, BIC: MARKDEF1810, Als Verwendungszweck ist anzugeben: 95/4130/11115 - 1216 - 15 K 24/23 Sicherheitsleistung. Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Wohnbaufläche, bebaut mit einem nicht unterkellerten, eingeschossigen Wohnhaus (mit einem geringfügig ausgebauten Dachgeschoss; geschätztes Baujahr 1800; ca. 90 qm Wohnfläche; mit Putz- und Feuchteschäden; hoher Sanierungs- und Modernisierungsstau) sowie einem Nebengebäude (Schuppen abrissreif). Befindet sich in Nachbarschaft zu einem Kulturdenkmal, so dass für Erdeingriffe eine Genehmigungspflicht nach dem Denkmalschutzgesetz besteht. Es besteht ein Überbau durch das Nachbargrundstück von ca. 2 qm. Zum Grundstück gehört kaum Gartenfläche.

Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.