sachsen-anhalt 0031K0033-2023 Kleine Dorfstraße 5, 39624 Kalbe (Milde), OT Brunau 1
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Deutschland
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Sachsen-Anhalt
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0031K0033-2023

Doppelhaushälfte

Kleine Dorfstraße 5, 39624 Kalbe (Milde), OT Brunau

9.000 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
0031K0033-2023
Adresse:
Kleine Dorfstraße 5, 39624 Kalbe (Milde), OT Brunau
Baujahr:
1950
Beschreibung:
Das Beschlagnahmegrundstück ist mit einer eingeschossigen, teilunterkellerten Doppelhaushälfte (Bj. geschätzt 1950) mit ausgebautem Dachgeschoss und Anbau (Bj. geschätzt 1970) sowie einem Nebengebäude bebaut. Die Doppelhaushälfte befindet sich insgesamt in einem mangelhaften baulichen Zustand und ist nicht bewohnbar. Wegen der vernachlässigten Instandhaltung sind Folgeschäden (am Innenputz, am Außenputz, Dachentwässerung u.a.) aufgetreten. Infolge Vandalismus, gestohlenen Rohren und Leitungen, ist die Gebäudetechnik (Heizung, Elektroanlagen etc.) nicht mehr funktionsfähig. Der bauliche Zustand des Nebengebäudes ist mangelhaft; es bestehen Schäden und erheblicher Instandhaltungsstau. Der Gasanschluss ist gesperrt und der Trinkwasserhausanschluss ist vermutlich nicht mehr funktionsfähig.
Verkehrswert:
9.000 €

Grundbuch

Grundbuch:
Brunau Blatt 1125
Blatt:
1125
Flur:
5
Flurstück:
218
Gemarkung:
Brunau
Grundstücksgröße:
591

Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)

Grundbucheintrag:
69
Grunderwerbsteuer:
450 € (5 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage):
28,39 € (verzinster Betrag: 8.100 €)
Zuschlagsgebühr:
122,5
Gesamt:
669,89
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer Zwangsversteigerung

Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Gardelegen
Versteigerungsort:
Amtsgericht Gardelegen, Saal 3.03
Versteigerungstermin:
Dienstag, 3. Juni 2025, 10:00

Infrastruktur (Suchradius: 10 km)

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Sicherheitshinweis

Hinweis:
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen. Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein. Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Die Überweisung sollte mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen. Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Das Beschlagnahmegrundstück ist mit einer eingeschossigen, teilunterkellerten

Doppelhaushälfte (Bj. geschätzt 1950) mit ausgebautem Dachgeschoss und Anbau (Bj.

geschätzt 1970) sowie einem Nebengebäude bebaut.

Die Doppelhaushälfte befindet sich insgesamt in einem mangelhaften baulichen Zustand und

ist nicht bewohnbar.

Wegen der vernachlässigten Instandhaltung sind Folgeschäden (am Innenputz, am

Außenputz, Dachentwässerung u.a.) aufgetreten. Infolge Vandalismus, gestohlenen Rohren

und Leitungen, ist die Gebäudetechnik (Heizung, Elektroanlagen etc.) nicht mehr

funktionsfähig.

Der bauliche Zustand des Nebengebäudes ist mangelhaft; es bestehen Schäden und

erheblicher Instandhaltungsstau.

Der Gasanschluss ist gesperrt und der Trinkwasserhausanschluss ist vermutlich nicht mehr

funktionsfähig.

Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.