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Deutschland
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Sachsen-Anhalt
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12 K 23-23
Grundstück
Trift, 38822 Sargstedt
80.000 €
Allgemeine Informationen
Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
12 K 23-23
Adresse:
Trift, 38822 Sargstedt
Beschreibung:
Unbebautes Grundstück, für bauliche Nutzung geeignet.
Verkehrswert:
80.000 €
Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)
Grundbucheintrag:
219 €
Grunderwerbsteuer:
4.000 € (5 %)
Verzinsung
(ca. 32 Tage):252,33 € (verzinster Betrag: 72.000 €)
Zuschlagsgebühr:
432,5 €
Gesamt:
4.903,83 €
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer ZwangsversteigerungGerichts Informationen
Amtsgericht:
Halberstadt
Versteigerungsort:
Amtsgericht Halberstadt, Richard-Wagner-Straße 52, 38820 Halberstadt, 104
Versteigerungstermin:
Dienstag, 14. Jan. 2025, 10:00
Dateien
Sicherheitsinweis
Hinweis:
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen. Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein. Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Die Überweisung sollte mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll versteigert werden:
Das im Grundbuch von Sargstedt Blatt 872 eingetragene Grundstück
lfd. Nr. 1
Gemarkung Sargstedt, Flur 4, Flurstück 1047
Gebäude- und Freifläche, Trift
Größe: 1.000 m²
Detaillierte Objektbeschreibung:
Unbebautes Grundstück, für bauliche Nutzung geeignet.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 26.10.2023 in das Grundbuch eingetragen.
Verkehrswert: 80.000,00 €
Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Halberstadt (Zimmer Nr. 126) Montag bis Freitag von 09 bis 12 Uhr und Dienstag von 14 bis 17 Uhr eingesehen werden.
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Die Überweisung sollte mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen.
Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE06 8100 0000 0081 0015 76
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1210 12 K 23/23 - Sicherheitsleistung
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Informationen zum Gläubiger:
vertreten durch LEGALIS Anwälte Partnerschaft
Schlosshof 7, 88339 Bad Waldsee
Telefon: 07524 993950
Aktenzeichen: 000496-22
Das im Grundbuch von Sargstedt Blatt 872 eingetragene Grundstück
lfd. Nr. 1
Gemarkung Sargstedt, Flur 4, Flurstück 1047
Gebäude- und Freifläche, Trift
Größe: 1.000 m²
Detaillierte Objektbeschreibung:
Unbebautes Grundstück, für bauliche Nutzung geeignet.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 26.10.2023 in das Grundbuch eingetragen.
Verkehrswert: 80.000,00 €
Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Halberstadt (Zimmer Nr. 126) Montag bis Freitag von 09 bis 12 Uhr und Dienstag von 14 bis 17 Uhr eingesehen werden.
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Die Überweisung sollte mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen.
Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE06 8100 0000 0081 0015 76
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1210 12 K 23/23 - Sicherheitsleistung
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Informationen zum Gläubiger:
vertreten durch LEGALIS Anwälte Partnerschaft
Schlosshof 7, 88339 Bad Waldsee
Telefon: 07524 993950
Aktenzeichen: 000496-22
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.