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Deutschland
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Sachsen-Anhalt
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15 K 9-24
Einfamilienhaus
Otterslebener Tor 3, 39164 Wanzleben OT Hohendodeleben
152.000 €
Allgemeine Informationen
Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
15 K 9-24
Adresse:
Otterslebener Tor 3, 39164 Wanzleben OT Hohendodeleben
Verkehrswert:
152.000 €
Grundbuch
Grundbuch:
Blatt:
1586
Flur:
2
Flurstück:
1314
Gemarkung:
Hohendodeleben
Grundstücksgröße:
410 m²
Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)
Grundbucheintrag:
354 €
Grunderwerbsteuer:
7.600 € (5 %)
Verzinsung
(ca. 32 Tage):479,42 € (verzinster Betrag: 136.800 €)
Zuschlagsgebühr:
762,5 €
Gesamt:
9.195,92 €
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer ZwangsversteigerungGerichts Informationen
Amtsgericht:
Oschersleben
Versteigerungsort:
Amtsgericht Oschersleben, Gartenstraße 1, 39387 Oschersleben, 49, Haus 2
Versteigerungstermin:
Dienstag, 7. Okt. 2025, 13:00
Dateien
externer Link
Gutachten (zvg.com)
Infrastruktur (Suchradius: 10 km)
In der Infrastrukturübersicht finden Sie die Entfernungen zu nahegelegenen Schulen, Supermärkten und Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs
Sicherheitshinweis
Hinweis:
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen. Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein. Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Als Nachweis gilt ausschließlich die schriftliche Mitteilung der Landeshauptkasse über den Zahlungseingang. Kontoauszüge bzw. Onlinebankingausdrucke sind keine Nachweise im Sinne des § 69 Abs. 4 ZVG. Es empfiehlt sich die Überweisung der Sicherheitsleistung mindestens 10 Tage vor dem Termin zu tätigen. Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll versteigert werden:
Das im Grundbuch von Hohendodeleben Blatt 1586 eingetragene Grundstück
lfd. Nr. 1
Gemarkung Hohendodeleben, Flur 2, Flurstück 1314
Wohnbaufläche, Otterslebener Tor 3
Größe: 410 m²
Der Versteigerungsvermerk wurde am 07.05.2024 in das Grundbuch eingetragen.
Verkehrswert: 152.000,00 €
Das Gutachten kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Oschersleben (Zimmer Nr. 17) zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Als Nachweis gilt ausschließlich die schriftliche Mitteilung der Landeshauptkasse über den Zahlungseingang. Kontoauszüge bzw. Onlinebankingausdrucke sind keine Nachweise im Sinne des § 69 Abs. 4 ZVG. Es empfiehlt sich die Überweisung der Sicherheitsleistung mindestens 10 Tage vor dem Termin zu tätigen.
Für die Überweisung ist folgende Bankverbindung zu verwenden:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE76 8100 0000 0081 0015 77
BIC: MARKDEF1810
Als Verwendungszweck ist anzugeben: 95/4130/11115 - 1216 - 15 K 9/24 Sicherheitsleistung
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie das Merkblatt des Amtsgerichtes (pdf-Datei)
Das im Grundbuch von Hohendodeleben Blatt 1586 eingetragene Grundstück
lfd. Nr. 1
Gemarkung Hohendodeleben, Flur 2, Flurstück 1314
Wohnbaufläche, Otterslebener Tor 3
Größe: 410 m²
Der Versteigerungsvermerk wurde am 07.05.2024 in das Grundbuch eingetragen.
Verkehrswert: 152.000,00 €
Das Gutachten kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Oschersleben (Zimmer Nr. 17) zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Als Nachweis gilt ausschließlich die schriftliche Mitteilung der Landeshauptkasse über den Zahlungseingang. Kontoauszüge bzw. Onlinebankingausdrucke sind keine Nachweise im Sinne des § 69 Abs. 4 ZVG. Es empfiehlt sich die Überweisung der Sicherheitsleistung mindestens 10 Tage vor dem Termin zu tätigen.
Für die Überweisung ist folgende Bankverbindung zu verwenden:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE76 8100 0000 0081 0015 77
BIC: MARKDEF1810
Als Verwendungszweck ist anzugeben: 95/4130/11115 - 1216 - 15 K 9/24 Sicherheitsleistung
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie das Merkblatt des Amtsgerichtes (pdf-Datei)
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.