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Sachsen-Anhalt
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20 K 15-24
Einfamilienhaus
Reinhard-Keiser-Straße 12, 06682 Teuchern
107.000 €
Allgemeine Informationen
Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
20 K 15-24
Adresse:
Reinhard-Keiser-Straße 12, 06682 Teuchern
Wohn-/Nutzfläche:
118
Baujahr:
1980
Beschreibung:
freistehendes, eingeschossiges Einfamilienwohnhaus
Verkehrswert:
107.000 €
Grundbuch
Grundbuch:
Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)
Grundbucheintrag:
273 €
Grunderwerbsteuer:
5.350 € (5 %)
Verzinsung
(ca. 32 Tage):337,49 € (verzinster Betrag: 96.300 €)
Zuschlagsgebühr:
564,5 €
Gesamt:
6.524,99 €
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer ZwangsversteigerungGerichts Informationen
Amtsgericht:
Weißenfels
Versteigerungsort:
Amtsgericht Weißenfels, Friedrichsstraße 18, 06667 Weißenfels, 24
Versteigerungstermin:
Mittwoch, 23. Juli 2025, 10:00
Dateien
Infrastruktur (Suchradius: 10 km)
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Sicherheitshinweis
Hinweis:
Bieter müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen. Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein. Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Die Überweisung sollte mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen. Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll versteigert werden:
Objekt: Einfamilienhaus, Reinhard-Keiser-Straße 12 in 06682 Teuchern
Verkehrswert: 107.000,00 €
Laut Wertgutachten handelt es sich um ein freistehendes, eingeschossiges Einfamilienwohnhaus mit ca. 118 m² Wohnfläche, Baujahr 1980.
Informieren Sie sich bitte über die Versteigerungsbedingungen und das Grundstück beim Amtsgericht (Zimmer 6) nach Terminabsprache.
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Die Überweisung sollte mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen.
Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE75 8100 0000 0081 0015 95
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1317 20 K 15/24 - Sicherheitsleistung
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Ansprechpartner:
Deutsche Kreditbank AG
Frau Michaelis
Telefon: 030 12030 4791
Aktenzeichen: KC/9530597111
Objekt: Einfamilienhaus, Reinhard-Keiser-Straße 12 in 06682 Teuchern
Verkehrswert: 107.000,00 €
Laut Wertgutachten handelt es sich um ein freistehendes, eingeschossiges Einfamilienwohnhaus mit ca. 118 m² Wohnfläche, Baujahr 1980.
Informieren Sie sich bitte über die Versteigerungsbedingungen und das Grundstück beim Amtsgericht (Zimmer 6) nach Terminabsprache.
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Die Überweisung sollte mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen.
Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE75 8100 0000 0081 0015 95
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1317 20 K 15/24 - Sicherheitsleistung
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Ansprechpartner:
Deutsche Kreditbank AG
Frau Michaelis
Telefon: 030 12030 4791
Aktenzeichen: KC/9530597111
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.