sachsen-anhalt 3 K 12-22 Burgstraße 17, 39218 Schönebeck (Elbe) 1
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Deutschland
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Sachsen-Anhalt
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3 K 12-22

Wohnen/Gewerbe

Burgstraße 17, 39218 Schönebeck (Elbe)

137.000 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Aufhebung der Gemeinschaft
Aktenzeichen:
3 K 12-22
Adresse:
Burgstraße 17, 39218 Schönebeck (Elbe)
Wohn-/Nutzfläche:
162
Beschreibung:
Das Grundstück ist bebaut mit einem zweigeschossigen Wohn- und Geschäftshaus mit Seitengebäude, vollunterkellert, ausgebautes Dachgeschoss, 1 Büroeinheit mit einer Nutzfläche von ca. 32 m² und 2 Wohneinheiten mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 162 m². Das Grundstück ist bebaut mit Nebengelass (Schuppen etc.).
Verkehrswert:
137.000 €

Grundbuch

Grundbuch:
Blatt:
11910
Flur:
1
Flurstück:
38/89
Gemarkung:
Schönebeck
Grundstücksgröße:
135

Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)

Grundbucheintrag:
327
Grunderwerbsteuer:
6.850 € (5 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage):
432,11 € (verzinster Betrag: 123.300 €)
Zuschlagsgebühr:
696,5
Gesamt:
8.305,61
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer Zwangsversteigerung

Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Schönebeck
Versteigerungsort:
Amtsgericht Schönebeck, Friedrichstraße 96, 39218 Schönebeck, 308
Versteigerungstermin:
Dienstag, 25. Nov. 2025, 10:00
externer Link
Gutachten (zvg.com)

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Sicherheitshinweis

Hinweis:
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen. Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein. Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Die Überweisung sollte mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen. Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Im Wege der Zwangsvollstreckung zwecks Aufhebung der Gemeinschaft sollen versteigert werden:

Die im Grundbuch von Schönebeck Blatt 11910 eingetragenen Grundstücke

lfd. Nr. 3
Gemarkung Schönebeck, Flur 1, Flurstück 38/89
Gebäude- und Freifläche, Burgstraße 17
Größe: 135 m²

lfd. Nr. 4
Gemarkung Schönebeck, Flur 6
Flurstück 1/52, Gebäude- und Freifläche, zu Burgstraße 16, Größe: 7 m²
Flurstück 1/53, Gebäude- und Freifläche, zu Burgstraße 17, Größe: 66 m²

Detaillierte Objektbeschreibung:
Das Grundstück ist bebaut mit einem zweigeschossigen Wohn- und Geschäftshaus mit Seitengebäude, vollunterkellert, ausgebautes Dachgeschoss, 1 Büroeinheit mit einer Nutzfläche von ca. 32 m² und 2 Wohneinheiten mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 162 m². Das Grundstück ist bebaut mit Nebengelass (Schuppen etc.).

Der Versteigerungsvermerk wurde am 03.01.2023 in das Grundbuch eingetragen.

Gesamtverkehrswert: 137.000,00 € als wirtschaftliche Einheit

Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Schönebeck (Zimmer Nr. 309) Montag bis Freitag von 09 bis 12 Uhr eingesehen werden.

Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.

Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Die Überweisung sollte mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen.

Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE86 8100 0000 0081 0015 91
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115-1220 3 K 12/22 - Sicherheitsleistung

Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.