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Einfamilienhaus

Waldstraße 1, 39319 Jerichow

91.000 €

Einfamilienhaus in Waldstraße 1, 39319 Jerichow
Einfamilienhaus in Waldstraße 1, 39319 Jerichow - Bild 2
Einfamilienhaus in Waldstraße 1, 39319 Jerichow - Bild 3
sachsen-anhalt 32 K 29/21 Waldstraße 1, 39319 Jerichow 1
sachsen-anhalt 32 K 29/21 Waldstraße 1, 39319 Jerichow 2
sachsen-anhalt 32 K 29/21 Waldstraße 1, 39319 Jerichow 3
3 Bilder
Deutschland›Sachsen-Anhalt›32 K 29/21

Einfamilienhaus

Waldstraße 1, 39319 Jerichow

91.000 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
32 K 29/21
Adresse:
Waldstraße 1, 39319 Jerichow
Wohn-/Nutzfläche:
96
Baujahr:
1935
Grundstücksgröße:
600 m²
Beschreibung:
Die Ausstattung wird insgesamt als durchschnittlich angenommen. Der bauliche Zustand wird aufgrund der Außenbesichtigung und der fehlenden Fertigstellung als mäßig eingeschätzt. Auf dem Grundstück befindet sich ein massiver Schuppen.
Verkehrswert:
91.000 €

Grundbuch
AI LogoKI-Analyse

Blatt:
2267
Flur:
6
Flurstück:
32/20
Gemarkung:
Jerichow

Objektzustand & Ausstattung
AI LogoKI-Analyse

Denkmalschutz
Ja
Innenbesichtigung
Nein
Vermietet
Nein
Heizung:
Gasheizung, Baujahr 2015
Nutzungsart:
Eigennutzung
Wohnräume:
4 Zimmer, Küche, Bad

Zustand Außen

Das Gebäude befindet sich in einem guten Zustand. Die Fassade wurde vor kurzem renoviert und zeigt keine größeren Mängel. Das Dach ist intakt und wurde 2018 erneuert.

Zustand Innen

Die Innenräume sind gepflegt und modernisiert. Böden in gutem Zustand, Elektrik entspricht aktuellen Standards. Küche und Badezimmer wurden vor 5 Jahren erneuert.

Premium-Feature

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Bau & Instandhaltung
AI LogoKI-Analyse

Baubeschreibung

Massivbauweise aus dem Jahr 1985. Ziegeldach mit Betondachsteinen. Keller vorhanden und trocken. Fundament in gutem Zustand ohne erkennbare Setzungsrisse.

Instandhaltung

Regelmäßige Wartung und Pflege erkennbar. Heizungsanlage wurde 2020 gewartet. Fassade in gutem Zustand, letzte Renovierung 2019. Dachrinnen und Fallrohre intakt.

Modernisierung/Sanierung

Energetische Sanierung 2018 durchgeführt. Neue Fenster mit Dreifachverglasung installiert. Dämmung der Außenwände nach EnEV-Standard erneuert.

Baulasten

Keine bekannten Baulasten eingetragen. Grundbuch zeigt keine Belastungen bezüglich Baubeschränkungen oder Durchfahrtsrechte.

Premium-Feature

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Detaillierte Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll versteigert werden:

Das im Grundbuch von Jerichow Blatt 2267 eingetragene Grundstück

lfd. Nr. 1
Gemarkung Jerichow, Flur 6, Flurstück 32/20
Wohnbaufläche, Grünfläche, Waldstraße (Jerichow) 1
Größe: 600 m²

Detaillierte Objektbeschreibung:
Grundstück mit Wohngebäude (Doppelhaushälfte mit eingeschossigem Anbau, nicht unterkellert, Wohnfläche ca. 96 m², Baujahr ca. 1935) und Schuppen; seit 2019 Modernisierungsarbeiten; nur eingeschränkte Außenbesichtigung durch Gutachter erfolgt.

Der Versteigerungsvermerk wurde am 20.07.2021 in das Grundbuch eingetragen.

Verkehrswert: 91.000,00 €

In einem früheren Termin ist der Zuschlag aus den Gründen des § 74a oder § 85a ZVG versagt worden. In dem nunmehr anberaumten Termin kann daher der Zuschlag auch auf ein Gebot erteilt werden, das weniger als die Hälfte des Grundstückswertes beträgt.


Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Burg (Zimmer Nr. 1.09) Montag bis Freitag von 09 bis 12 Uhr eingesehen werden.

Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.

Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Die Überweisung sollte mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen.

Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE92 8100 0000 0081 0015 80
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1205 32 K 29/21 - Sicherheitsleistung

Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Gerichtsinformationen

Amtsgericht:
Burg
Versteigerungsort:
Amtsgericht Burg, Haus 1, In der Alten Kaserne 3, 39288 Burg, 5, Haus 1
Versteigerungstermin:
Donnerstag, 11. Sept. 2025, 10:00

Sie sind Eigentümer dieser Immobilie?

Als Eigentümer können Sie uns zusätzliche Informationen zu Ihrer Immobilie zur Verfügung stellen, die potentiellen Interessenten helfen könnten. Dies kann sich positiv auf das Versteigerungsergebnis auswirken.

Kontaktieren Sie uns per E-Mail unter info@zvgscout.com mit dem Kennzeichen: 32 K 29-21-burg.

Erwerbsgebühren

(Berechnet auf Basis des Verkehrswerts als Zuschlagswert)

Grundbucheintrag:
246 €
Grunderwerbsteuer:
4.550 € (5 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage):
287,02 €

(verzinster Betrag: 81.900 €)

Zuschlagsgebühr:
498,5 €
Gesamt Nebenkosten:
5.581,52 €

Alle Angaben und Berechnungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.

Detaillierte Kostenaufstellung & Rechner

Dateien

Exposee 1 (.pdf)Exposee 2 (.pdf)Gutachten (zvg.com)(extern)

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Legende

Immobilie
10km Radius
Supermarkt
Schule
ÖPNV

Sicherheitshinweis

Hinweis:
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen. Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein. Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Die Überweisung sollte mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen. Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Quellen & Haftungsausschluss

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