Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen versteigert werden:
Die im Grundbuch von Burg Blatt 270 eingetragenen Grundstücke
lfd. Nr. 18
Gemarkung Burg, Flur 27, Flurstück 871/15
Verkehrsfläche, Die Kleinen Hörner
Größe: 2.112 m²
lfd. Nr. 19
Gemarkung Burg, Flur 26, Flurstück 10301/0
Verkehrsfläche, Paddenmühle
Größe: 598 m²
lfd. Nr. 20
Gemarkung Burg, Flur 26, Flurstück 10305/0
Gebäude- und Freifläche, Niegripper Chaussee, Siedlung
Größe: 3.503 m²
lfd. Nr. 22
Gemarkung Burg, Flur 26, Flurstück 287/3
Gebäude- und Freifläche, Paddenmühle
Größe: 103 m²
lfd. Nr. 23
Gemarkung Burg, Flur 26, Flurstück 10302/0
Landwirtschaftliche Fläche, Niegripper Chaussee
Größe: 1.542 m²
lfd. Nr. 25
Gemarkung Burg, Flur 26, Flurstück 299/10
Industrie und Gewerbefläche, Niegripper Chaussee 35
Größe: 4.429 m²
lfd. Nr. 27
Gemarkung Burg, Flur 26, Flurstück 2182/302
Industrie und Gewerbefläche, Niegripper Chaussee 35
Größe: 14.567 m²
lfd. Nr. 28
Gemarkung Burg, Flur 26, Flurstück 2191/290
Industrie und Gewerbefläche, Niegripper Chaussee 35
Größe: 8.368 m²
lfd. Nr. 29
Gemarkung Burg, Flur 26, Flurstück 10306
Industrie und Gewerbefläche, Niegripper Chaussee 35
Größe: 1.094 m²
lfd. Nr. 31
Gemarkung Burg
Flur 26, Flurstück 2105/291, Industrie und Gewerbefläche, Niegripper Chaussee 35, Größe: 1.158 m²
Flur 27, Flurstück 10/1, Weg, Grünanlage, Heilige-Geist-Hörner, Größe: 248 m²
Flur 27, Flurstück 15/1, Landwirtschaftliche Fläche, Heilige-Geist-Hörner, Größe: 108 m²
Flur 27, Flurstück 15/2, Landwirtschaftliche Fläche, Heilige-Geist-Hörner, Größe: 903 m²
Flur 27, Flurstück 15/7, Landwirtschaftliche Fläche, Weg, Die kleinen Hörner, Größe: 2.613 m²
Flur 27, Flurstück 979/15, Landwirtschaftliche Fläche, Heilige-Geist-Hörner, Größe: 2.417 m²
Detaillierte Objektbeschreibung:
lfd. Nr. 18: Grundstück ist Bestandteil einer größeren Grundstücksfläche (Weidefläche mit spärlichem Bewuchs und Weg).
lfd. Nr. 19: Grünlandfläche und teilweise ungenutzter Weg.
lfd. Nr. 20: Grundstück ist Bestandteil einer größeren Grundstücksfläche (teilweise Weidefläche mit spärlichem Bewuchs).
lfd. Nr. 22: Grundstück ist Bestandteil einer größeren gewerblich genutzten Grundstücksfläche.
lfd. Nr. 23: Grundstück ist Bestandteil einer größeren Grundstücksfläche (teilweise Weidefläche, Bewuchs mit Gehölz).
lfd. Nr. 25: Grundstück ist Bestandteil einer größeren gewerblich genutzten Grundstücksfläche; Bebauung mit Nebengebäude (marode Gebäudesubstanz).
lfd. Nr. 27: Gewerblich genutztes Grundstück, bebaut mit Hallengebäude (Baujahr ca. 1989) und 2 Nebengebäuden; Bürocontaineranlage als Zubehör (Wert ca. 20.000,00 €).
lfd. Nr. 28: Grundstück ist Bestandteil einer größeren Grundstücksfläche (teilweise Weidefläche mit spärlichem Bewuchs).
lfd. Nr. 29: Grundstück ist Bestandteil einer größeren Grundstücksfläche (teilweise Weidefläche mit spärlichem Bewuchs).
lfd. Nr. 31: Flurstück 2105/291 ist Bestandteil einer größeren gewerblich genutzten Grundstücksfläche, die anderen Flurstücke sind Weidefläche mit spärlichem Bewuchs. Flurstück 15/7: Altlastverdächtige Fläche (Kohlehalde Paddenmühle).
Der Versteigerungsvermerk wurde am 02.11.2021 in das Grundbuch eingetragen.
Gesamtverkehrswert: 341.000,00 €
Verkehrswerte:
lfd. Nr. 18: 900,00 €
lfd. Nr. 19: 500,00 €
lfd. Nr. 20: 1.500,00 €
lfd. Nr. 22: 1.800,00 €
lfd. Nr. 23: 700,00 €
lfd. Nr. 25: 54.600,00 €
lfd. Nr. 27: 290.000,00 €
lfd. Nr. 28: 3.600,00 €
lfd. Nr. 29: 500,00 €
lfd. Nr. 31: 3.200,00 €
Der Wert des Zubehörs 'Bürocontaineranlage' auf dem Bewertungsgrundstück lfd. Nr. 27 wurde auf 20.000,00 € festgesetzt.
Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Burg (Zimmer Nr. 1.09) Montag bis Freitag von 09 bis 12 Uhr eingesehen werden.
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Die Überweisung sollte mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen.
Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE92 8100 0000 0081 0015 80
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1205 32 K 30/21 - Sicherheitsleistung
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.