sachsen-anhalt 32 K 30-23 Maiglöckchenweg 2, 39291 Möser 1
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4 Bilder
Deutschland
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Sachsen-Anhalt
>
32 K 30-23

Einfamilienhaus

Maiglöckchenweg 2, 39291 Möser

234.000 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
32 K 30-23
Adresse:
Maiglöckchenweg 2, 39291 Möser
Wohn-/Nutzfläche:
116
Baujahr:
2003
Beschreibung:
Zwei Grundstücke (wirtschaftliche Einheit), beide gemeinsam bebaut mit einem freistehenden Einfamilienhaus mit Wintergarten (Winkelbungalow, Baujahr 2003, Wohnfläche ca. 116 m², nicht unterkellerter Massivbau mit einem Vollgeschoss und nicht ausbaufähigem Dachgeschoss, nicht bzw. nur eingeschränkt barrierefrei, mittlerer Ausstattungsstandard, leerstehend, nicht beräumt, Reparatur- und Sanierungsarbeiten erforderlich), Garage (Pkw-Stellplatznutzung mit ca. 24 m² Nutzfläche) und einem kleinen Lager/Werkstattgebäude. Grundstücksbereich ungepflegt und partiell verwilderter Zustand, Ablagerungen von Hausrat und Baustoffen.
Verkehrswert:
234.000 €

Grundbuch

Grundbuch:
Blatt:
1651
Flur:
4
Flurstück:
21/27
Gemarkung:
Möser
Grundstücksgröße:
184

Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)

Grundbucheintrag:
535
Grunderwerbsteuer:
11.700 € (5 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage):
738,05 € (verzinster Betrag: 210.600 €)
Zuschlagsgebühr:
1.158,5
Gesamt:
14.131,55
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer Zwangsversteigerung

Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Burg
Versteigerungsort:
Amtsgericht Burg, Haus 1, In der Alten Kaserne 3, 39288 Burg, 5, Haus 1
Versteigerungstermin:
Donnerstag, 31. Juli 2025, 10:00
externer Link
Gutachten (zvg.com)

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Sicherheitshinweis

Hinweis:
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen. Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein. Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Die Überweisung sollte mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen. Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen versteigert werden:

Die im Grundbuch von Möser Blatt 1651 eingetragenen Grundstücke

lfd. Nr. 2
Gemarkung Möser, Flur 4, Flurstück 21/27
Gebäude- und Freifläche, Maiglöckchenweg
Größe: 184 m²

lfd. Nr. 3
Gemarkung Möser, Flur 4, Flurstück 21/38
Gebäude- und Freifläche, Maiglöckchenweg
Größe: 342 m²

Detaillierte Objektbeschreibung:
Zwei Grundstücke (wirtschaftliche Einheit), beide gemeinsam bebaut mit einem freistehenden Einfamilienhaus mit Wintergarten (Winkelbungalow, Baujahr 2003, Wohnfläche ca. 116 m², nicht unterkellerter Massivbau mit einem Vollgeschoss und nicht ausbaufähigem Dachgeschoss, nicht bzw. nur eingeschränkt barrierefrei, mittlerer Ausstattungsstandard, leerstehend, nicht beräumt, Reparatur- und Sanierungsarbeiten erforderlich), Garage (Pkw-Stellplatznutzung mit ca. 24 m² Nutzfläche) und einem kleinen Lager/Werkstattgebäude. Grundstücksbereich ungepflegt und partiell verwilderter Zustand, Ablagerungen von Hausrat und Baustoffen.

Der Versteigerungsvermerk wurde am 16.11.2023 in das Grundbuch eingetragen.

Gesamtverkehrswert: 234.000,00 €
Verkehrswerte:
lfd. Nr. 2: 9.300,00 €
lfd. Nr. 3: 221.000,00 €

In einem früheren Termin ist der Zuschlag aus den Gründen des § 74a oder § 85a ZVG versagt worden. In dem nunmehr anberaumten Termin kann daher der Zuschlag auch auf ein Gebot erteilt werden, das weniger als die Hälfte des Grundstückswertes beträgt.

Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Burg (Zimmer Nr. 1.09) Montag bis Freitag von 09 bis 12 Uhr eingesehen werden.

Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.

Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Die Überweisung sollte mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen.

Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE92 8100 0000 0081 0015 80
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1205 32 K 30/23 - Sicherheitsleistung

Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.