sachsen-anhalt 32 K 56-19 Ziesarer Weg 4, 39307 Genthin OT Paplitz 1
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6 Bilder
Deutschland
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Sachsen-Anhalt
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32 K 56-19

Einfamilienhaus

Ziesarer Weg 4, 39307 Genthin OT Paplitz

4.165 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
32 K 56-19
Adresse:
Ziesarer Weg 4, 39307 Genthin OT Paplitz
Wohn-/Nutzfläche:
56
Baujahr:
1900
Beschreibung:
Grundstück mit Stallgebäude mit Anbauten (Werkstatt, Garage), Scheune und Schuppen (Unterhaltungsstau, teilweise abbruchreif). Grundstück bebaut mit einem eingeschossigen, teilunterkellerten Wohnhaus mit ausgebautem Dachgeschoss, Baujahr ca. 1900, Wohnfläche ca. 56 m², Unterhaltungsstau.
Verkehrswert:
4.165 €

Grundbuch

Grundbuch:
Blatt:
86
Flur:
11
Flurstück:
342/135
Gemarkung:
Paplitz
Grundstücksgröße:
808

Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)

Grundbucheintrag:
45
Grunderwerbsteuer:
208,25 € (5 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage):
13,14 € (verzinster Betrag: 3.748,5 €)
Zuschlagsgebühr:
80,5
Gesamt:
346,89
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer Zwangsversteigerung

Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Burg
Versteigerungsort:
Amtsgericht Burg, Haus 1, In der Alten Kaserne 3, 39288 Burg, 5, Haus 1
Versteigerungstermin:
Mittwoch, 27. Aug. 2025, 13:00
externer Link
Gutachten (zvg.com)

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Sicherheitshinweis

Hinweis:
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen. Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein. Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Die Überweisung sollte mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen. Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen versteigert werden:
  1. Der 1/2 Anteil des im Grundbuch von Paplitz Blatt 86 eingetragenen Grundstücks

    lfd. Nr. 8
    Gemarkung Paplitz, Flur 11, Flurstück 342/135
    Gebäude- und Freifläche, Ziesarer Weg
    Größe: 808 m²

    Detaillierte Objektbeschreibung:
    Grundstück mit Stallgebäude mit Anbauten (Werkstatt, Garage), Scheune und Schuppen (Unterhaltungsstau, teilweise abbruchreif).

    Der Versteigerungsvermerk wurde am 07.02.2020 in das Grundbuch eingetragen.

    Verkehrswert: 630,00 €

  2. Der 1/2 Anteil des im Grundbuch von Paplitz Blatt 388 eingetragenen Grundstücks

    lfd. Nr. 2
    Gemarkung Paplitz, Flur 11, Flurstück 10045
    Gebäude- und Freifläche, Ziesarer Weg 4
    Größe: 240 m²

    Detaillierte Objektbeschreibung:
    Grundstück bebaut mit einem eingeschossigen, teilunterkellerten Wohnhaus mit ausgebautem Dachgeschoss, Baujahr ca. 1900, Wohnfläche ca. 56 m², Unterhaltungsstau.

    Der Versteigerungsvermerk wurde am 07.02.2020 in das Grundbuch eingetragen.

    Verkehrswert: 3.535,00 €
Gesamtverkehrswert: 4.165,00 €

Aufgrund der Verfahrenskosten ist mit einem Mindestbargebot von ca. 4.000,00 € zu rechnen.


Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Burg (Zimmer Nr. 1.09) Montag bis Freitag von 09 bis 12 Uhr eingesehen werden.

Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.

Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Die Überweisung sollte mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen.

Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE92 8100 0000 0081 0015 80
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1205 32 K 56/19 - Sicherheitsleistung

Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.