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Sachsen-Anhalt
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38a K 15-22
3- bis 4,5-Zimmer-Wohnung
Wilhelm-Raabe-Straße 1, 39108 Magdeburg, Stadtfeld-Ost
108.000 €
Allgemeine Informationen
Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
38a K 15-22
Adresse:
Wilhelm-Raabe-Straße 1, 39108 Magdeburg, Stadtfeld-Ost
Wohn-/Nutzfläche:
76.34
Beschreibung:
3-Raum-Eigentumswohnung im Erdgeschoss rechts, mit Balkon und Gäste-WC sowie Keller und 1 Kfz-Stellplatz. Die Wohnung steht nach Aktenlage leer, der Kfz-Stellplatz ist vermietet. Heizungsanlage im Fremdeigentum (Contracting-Vertrag).
Verkehrswert:
108.000 €
Grundbuch
Grundbuch:
Blatt:
76307
Flur:
349
Flurstück:
33
Gemarkung:
Magdeburg
Grundstücksgröße:
645
Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)
Grundbucheintrag:
273 €
Grunderwerbsteuer:
5.400 € (5 %)
Verzinsung
(ca. 32 Tage):340,64 € (verzinster Betrag: 97.200 €)
Zuschlagsgebühr:
564,5 €
Gesamt:
6.578,14 €
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer ZwangsversteigerungGerichts Informationen
Amtsgericht:
Magdeburg
Versteigerungsort:
Justizzentrum, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, 1
Versteigerungstermin:
Mittwoch, 4. Juni 2025, 10:00
Dateien
externer Link
Gutachten (zvg.com)
Infrastruktur (Suchradius: 10 km)
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Sicherheitshinweis
Hinweis:
Die Sicherheit ist entweder durch bestätigte Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks zu erbringen. Die Schecks müssen von der Bundesbank oder von einem deutschen Kreditinstitut ausgestellt werden. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein. Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine bankbezogene Bürgschaft entsprechend den Erfordernissen des § 69 Abs. 3 ZVG erbracht werden. Die Sicherheitsleistung kann darüber hinaus auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse (Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt) eingezahlt werden. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein/eine entsprechende Mitteilung der Gerichtskasse muss im Termin vorliegen. Die Überweisung ist daher mindestens eine Woche vor dem Termin zu erledigen. Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll versteigert werden:
Der im Wohnungsgrundbuch von Magdeburg Blatt 76307, lfd. Nr. 1 des Bestandsverzeichnisses eingetragene
81 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Magdeburg, Flur 349, Flurstück 33
Gebäude- und Freifläche, Wilhelm-Raabe-Straße 1
Größe: 645 m²
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im Erdgeschoss mit Kellerraum, jeweils Nr. 2 des Aufteilungsplanes.
Dem Wohnungseigentum ist das Sondernutzungsrecht an dem Kfz-Stellplatz Nr. 1 im Aufteilungsplan zugewiesen.
Objektbeschreibung:
3-Raum-Eigentumswohnung im Erdgeschoss rechts, 76,34 m² Wohnfläche, mit Balkon und Gäste-WC sowie Keller und 1 Kfz-Stellplatz. Die Wohnung steht nach Aktenlage leer, der Kfz-Stellplatz ist vermietet. Heizungsanlage im Fremdeigentum (Contracting-Vertrag).
Der Versteigerungsvermerk wurde am 21.04.2022 in das Grundbuch eingetragen.
Verkehrswert: 108.000,00 €
In einem früheren Termin ist der Zuschlag aus den Gründen des § 74a oder § 85a ZVG versagt worden. In dem nunmehr anberaumten Termin kann daher der Zuschlag auch auf ein Gebot erteilt werden, das weniger als die Hälfte des Grundstückswertes beträgt.
Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Magdeburg (Zimmer Nr. 1.069) zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 10% des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist entweder durch bestätigte Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks zu erbringen. Die Schecks müssen von der Bundesbank oder von einem deutschen Kreditinstitut ausgestellt werden. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine bankbezogene Bürgschaft entsprechend den Erfordernissen des § 69 Abs. 3 ZVG erbracht werden.
Die Sicherheitsleistung kann darüber hinaus auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse (Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt) eingezahlt werden. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein/eine entsprechende Mitteilung der Gerichtskasse muss im Termin vorliegen. Die Überweisung ist daher mindestens eine Woche vor dem Termin zu erledigen, auf folgende Bankverbindung:
Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE36 8100 0000 0081 0015 21
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1212 38a K 15/22 - Sicherheitsleistung
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Angaben zur Gläubigerin:
Adaxio AMC GmbH
Hohenstaufenstraße 7, 65189 Wiesbaden
Ansprechpartner: Herr Kunkel
Telefon: 0611 988 5208
Geschäftszeichen: KHM 2017745
Der im Wohnungsgrundbuch von Magdeburg Blatt 76307, lfd. Nr. 1 des Bestandsverzeichnisses eingetragene
81 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Magdeburg, Flur 349, Flurstück 33
Gebäude- und Freifläche, Wilhelm-Raabe-Straße 1
Größe: 645 m²
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im Erdgeschoss mit Kellerraum, jeweils Nr. 2 des Aufteilungsplanes.
Dem Wohnungseigentum ist das Sondernutzungsrecht an dem Kfz-Stellplatz Nr. 1 im Aufteilungsplan zugewiesen.
Objektbeschreibung:
3-Raum-Eigentumswohnung im Erdgeschoss rechts, 76,34 m² Wohnfläche, mit Balkon und Gäste-WC sowie Keller und 1 Kfz-Stellplatz. Die Wohnung steht nach Aktenlage leer, der Kfz-Stellplatz ist vermietet. Heizungsanlage im Fremdeigentum (Contracting-Vertrag).
Der Versteigerungsvermerk wurde am 21.04.2022 in das Grundbuch eingetragen.
Verkehrswert: 108.000,00 €
In einem früheren Termin ist der Zuschlag aus den Gründen des § 74a oder § 85a ZVG versagt worden. In dem nunmehr anberaumten Termin kann daher der Zuschlag auch auf ein Gebot erteilt werden, das weniger als die Hälfte des Grundstückswertes beträgt.
Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Magdeburg (Zimmer Nr. 1.069) zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 10% des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist entweder durch bestätigte Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks zu erbringen. Die Schecks müssen von der Bundesbank oder von einem deutschen Kreditinstitut ausgestellt werden. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine bankbezogene Bürgschaft entsprechend den Erfordernissen des § 69 Abs. 3 ZVG erbracht werden.
Die Sicherheitsleistung kann darüber hinaus auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse (Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt) eingezahlt werden. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein/eine entsprechende Mitteilung der Gerichtskasse muss im Termin vorliegen. Die Überweisung ist daher mindestens eine Woche vor dem Termin zu erledigen, auf folgende Bankverbindung:
Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE36 8100 0000 0081 0015 21
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1212 38a K 15/22 - Sicherheitsleistung
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Angaben zur Gläubigerin:
Adaxio AMC GmbH
Hohenstaufenstraße 7, 65189 Wiesbaden
Ansprechpartner: Herr Kunkel
Telefon: 0611 988 5208
Geschäftszeichen: KHM 2017745
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.