sachsen-anhalt 5 K 4-24 Liebknechtstraße 18, 06712 Zeitz 1
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Deutschland
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Sachsen-Anhalt
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5 K 4-24

3- bis 4,5-Zimmer-Wohnung

Liebknechtstraße 18, 06712 Zeitz

2.000 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
5 K 4-24
Adresse:
Liebknechtstraße 18, 06712 Zeitz
Wohn-/Nutzfläche:
69
Beschreibung:
3-Zimmer-Wohnung in einem viergeschossigen Mehrfamilienhaus mit insgesamt 10 Wohneinheiten. Die Wohnung und das Haus befinden sich in einem desolaten und nicht nutzbaren Zustand. In der Vergangenheit erfolgte Sanierungsleistungen sind nicht mehr werthaltig. Die Wohnung weist Schwarzschimmelbefall auf und steht vermutlich, wie auch das Gesamtgebäude, seit mehreren Jahren leer. Für eine künftige Nutzung ist eine Komplettsanierung erforderlich. Bei dem Gebäude handelt es sich um ein Kulturdenkmal im Sinne des §§ 2 Abs. 2 Nr. 1 DSchG (Baudenkmal).
Verkehrswert:
2.000 €

Grundbuch

Grundbuch:
Blatt:
7243
Flur:
73
Flurstück:
160/1
Gemarkung:
Zeitz
Grundstücksgröße:
668

Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)

Grundbucheintrag:
27
Grunderwerbsteuer:
100 € (5 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage):
6,31 € (verzinster Betrag: 1.800 €)
Zuschlagsgebühr:
49
Gesamt:
182,31
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer Zwangsversteigerung

Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Zeitz
Versteigerungsort:
Amtsgericht Zeitz, Herzog-Moritz-Platz 1, 06712 Zeitz, 308
Versteigerungstermin:
Montag, 21. Juli 2025, 09:00
externer Link
Gutachten (zvg.com)

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Sicherheitshinweis

Hinweis:
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen. Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein. Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Die Überweisung sollte mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen. Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll versteigert werden:

Der im Wohnungsgrundbuch von Zeitz Blatt 7243, lfd. Nr. 1 des Bestandsverzeichnisses eingetragene

95 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück

Gemarkung Zeitz, Flur 73, Flurstück 160/1
Gebäude- und Freifläche, Liebknechtstraße 18
Größe: 668 m²

verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im 1. Obergeschoss, nebst Kellerraum im Untergeschoss sowie Nebenraum im 1. Obergeschoss, im Aufteilungsplan sämtlichst mit Nr. 3 bezeichnet.

Beschränkung des Miteigentums durch Einräumung der zu den Miteigentumsanteilen (Blatt 7241 bis 7257) gehörenden Sondereigentumsrechte.

Objektbeschreibung (Eigentumswohnung):
3-Zimmer-Wohnung in einem viergeschossigen Mehrfamilienhaus mit insgesamt 10 Wohneinheiten. Die Wohnung und das Haus befinden sich in einem desolaten und nicht nutzbaren Zustand. Die Wohnfläche beträgt ca. 69 m². In der Vergangenheit erfolgte Sanierungsleistungen sind nicht mehr werthaltig. Die Wohnung weist Schwarzschimmelbefall auf und steht vermutlich, wie auch das Gesamtgebäude, seit mehreren Jahren leer. Für eine künftige Nutzung ist eine Komplettsanierung erforderlich. Bei dem Gebäude handelt es sich um ein Kulturdenkmal im Sinne des §§ 2 Abs. 2 Nr. 1 DSchG (Baudenkmal).

Der Versteigerungsvermerk wurde am 25.04.2024 in das Grundbuch eingetragen.

Verkehrswert: 2.000,00 €

Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Zeitz (Zimmer Nr. 306) Montag bis Freitag von 09 bis 12 Uhr und zusätzlich Dienstag von 14 bis 17 Uhr eingesehen werden.

Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.

Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Die Überweisung sollte mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen.

Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE48 8100 0000 0081 0015 96
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1318 5 K 4/24 - Sicherheitsleistung

Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bitte beachten Sie folgenden wichtigen Hinweis (pdf-Datei).

Gläubiger:
M.M.Warburg & Co. (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien
vertreten durch RAe MGK Partner
Telefon: 0331 74395 0
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.