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Deutschland
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Sachsen-Anhalt
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52 K 21-23

1- bis 2,5-Zimmer-Wohnung

Friedrich-Wege-Straße 8, 06317 Seegebiet Mansfelder Land OT Wansleben am See

35.000 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
52 K 21-23
Adresse:
Friedrich-Wege-Straße 8, 06317 Seegebiet Mansfelder Land OT Wansleben am See
Wohn-/Nutzfläche:
47
Baujahr:
1935
Beschreibung:
Es handelt sich um die o.g. Eigentumswohnung (Wohnungseigentum) im o.g. Mehrfamilienhaus, seit 2022 leerstehend bzw. ungenutzt, Wohnfläche 47 m² (2 Zimmer, Küche, Wannenbad mit Dusche und WC), zugehöriger Keller und Sondernutzungsrecht an Gartenfläche; zeitgemäß nutzbar. Das Gebäude wurde um 1935 errichtet und um 1996 saniert.
Verkehrswert:
35.000 €

Grundbuch

Grundbuch:
Blatt:
744
Flur:
2
Flurstück:
265/0
Gemarkung:
Wansleben
Grundstücksgröße:
1.231 m²

Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)

Grundbucheintrag:
135
Grunderwerbsteuer:
1.750 € (5 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage):
110,39 € (verzinster Betrag: 31.500 €)
Zuschlagsgebühr:
243,5
Gesamt:
2.238,89
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer Zwangsversteigerung

Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Eisleben
Versteigerungsort:
Amtsgericht Eisleben, Friedensstraße 40, 06295 Lutherstadt Eisleben, 321
Versteigerungstermin:
Donnerstag, 17. Juli 2025, 11:00
externer Link
Gutachten (zvg.com)

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Sicherheitshinweis

Hinweis:
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen. Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein. Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Im Wege der Zwangsvollstreckung zwecks Aufhebung der Gemeinschaft soll versteigert werden:

Der im Wohnungsgrundbuch von Wansleben Blatt 744, lfd. Nr. 1 des Bestandsverzeichnisses eingetragene

193,2 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück

Gemarkung Wansleben, Flur 2, Flurstück 265/0
Wohnbaufläche, Friedrich-Wege-Straße 8
Größe: 1.231 m²

verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im I. Obergeschoss links mit Kellerraum, Nr. 4 des Aufteilungsplanes und dem Sondernutzungsrecht an der Gartenfläche Nr. 4.

Das Miteigentum ist durch die Einräumung der zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt.

Objektbeschreibung:
Es handelt sich um die o.g. Eigentumswohnung (Wohnungseigentum) im o.g. Mehrfamilienhaus, seit 2022 leerstehend bzw. ungenutzt, Wohnfläche 47 m² (2 Zimmer, Küche, Wannenbad mit Dusche und WC), zugehöriger Keller und Sondernutzungsrecht an Gartenfläche; zeitgemäß nutzbar. Das Gebäude wurde um 1935 errichtet und um 1996 saniert.

Der Versteigerungsvermerk wurde am 05.07.2023 in das Grundbuch eingetragen.

Verkehrswert: 35.000,00 €

Da in einem früheren Versteigerungstermin der Zuschlag aus den Gründen des § 85 a Abs. 1 ZVG versagt worden ist, gelten in dem nun anberaumten Termin die 5/10- bzw. 7/10-Verkehrswertgrenzen nicht mehr.


Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Eisleben (Zimmer Nr. 326) während der geltenden Sprechzeiten eingesehen werden.

Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.

Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt.

Die Überweisung sollte rechtzeitig (mindestens zwei Wochen) vor dem Termin zu folgender Bankverbindung veranlasst werden:
Empfänger: Amtsgericht Eisleben
IBAN: DE59 8100 0000 0081 0015 92
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 - 1307 - 52 K 21/23

Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.