sachsen-anhalt 52 K 26-22 Rampe 9, 06295 Eisleben OT Polleben 1
sachsen-anhalt 52 K 26-22 Rampe 9, 06295 Eisleben OT Polleben 2
sachsen-anhalt 52 K 26-22 Rampe 9, 06295 Eisleben OT Polleben 3
sachsen-anhalt 52 K 26-22 Rampe 9, 06295 Eisleben OT Polleben 4
4 Bilder
Deutschland
>
Sachsen-Anhalt
>
52 K 26-22

Einfamilienhaus

Rampe 9, 06295 Eisleben OT Polleben

39.000 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
52 K 26-22
Adresse:
Rampe 9, 06295 Eisleben OT Polleben
Beschreibung:
Einfamilienhaus
Verkehrswert:
39.000 €

Grundbuch

Grundbuch:
Blatt:
1334
Flur:
4
Flurstück:
243/21
Gemarkung:
Polleben
Grundstücksgröße:
725 m²

Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)

Grundbucheintrag:
145
Grunderwerbsteuer:
1.950 € (5 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage):
123,01 € (verzinster Betrag: 35.100 €)
Zuschlagsgebühr:
262,5
Gesamt:
2.480,51
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer Zwangsversteigerung

Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Eisleben
Versteigerungsort:
Amtsgericht Eisleben, Friedensstraße 40, 06295 Lutherstadt Eisleben, 321
Versteigerungstermin:
Dienstag, 1. Juli 2025, 10:00
externer Link
Gutachten (zvg.com)

Infrastruktur (Suchradius: 10 km)

In der Infrastrukturübersicht finden Sie die Entfernungen zu nahegelegenen Schulen, Supermärkten und Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs

Um Infrastruktur zu sehen, müssen Sie einen Premium Account besitzen

Sicherheitshinweis

Hinweis:
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein. Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Im Wege der Zwangsvollstreckung zwecks Aufhebung der Gemeinschaft soll versteigert werden:

Das im Grundbuch von Polleben Blatt 1334 eingetragene Grundstück

lfd. Nr. 1
Gemarkung Polleben, Flur 4, Flurstück 243/21
Wohnbaufläche, Rampe 9
Größe: 725 m²

Objektbeschreibung: Einfamilienhaus

Der Versteigerungsvermerk wurde am 22.06.2022 in das Grundbuch eingetragen.

Verkehrswert: 39.000,00 €

In einem früheren Termin ist der Zuschlag aus den Gründen des § 74a oder § 85a ZVG versagt worden. In dem nunmehr anberaumten Termin kann daher der Zuschlag auch auf ein Gebot erteilt werden, das weniger als die Hälfte des Grundstückswertes beträgt.


Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Eisleben (Zimmer Nr. 326) Montag bis Freitag von 09 bis 12 Uhr und Dienstag zusätzlich von 15 bis 17 Uhr eingesehen werden.

Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.

Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt.

Die Überweisung sollte rechtzeitig vor dem Termin zu folgender Bankverbindung veranlasst werden:
Empfänger: Amtsgericht Eisleben
IBAN: DE59 8100 0000 0081 0015 92
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 - 1307 - 52 K 26/22

Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.