sachsen-anhalt 52 K 61-24 Freistraße 30, 06295 Eisleben 1
sachsen-anhalt 52 K 61-24 Freistraße 30, 06295 Eisleben 2
2 Bilder
Deutschland
>
Sachsen-Anhalt
>
52 K 61-24

Grundstück

Freistraße 30, 06295 Eisleben

16.000 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
52 K 61-24
Adresse:
Freistraße 30, 06295 Eisleben
Beschreibung:
Es handelt sich um zwei mit mehreren vor 1945 errichteten Gebäuden bebaute Grundstücke. Die leerstehenden Gebäude wurden vermutlich ursprünglich zu Wohn- und Gewerbezwecken als wirtschaftliche Einheit genutzt. Das Wohnhaus auf dem unter lfd. Nr. 1 benannten Grundstück wurde im Mai 2023 abgerissen, Bauschuttreste und Ablagerungen hiervon sind auf dem Grundstück verblieben. Die Belange des Denkmalschutzes sind zu beachten.
Verkehrswert:
16.000 €

Grundbuch

Grundbuch:
Blatt:
6154
Flur:
10
Flurstück:
95
Gemarkung:
Eisleben
Grundstücksgröße:
790 m²

Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)

Grundbucheintrag:
91
Grunderwerbsteuer:
800 € (5 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage):
50,47 € (verzinster Betrag: 14.400 €)
Zuschlagsgebühr:
162
Gesamt:
1.103,47
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer Zwangsversteigerung

Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Eisleben
Versteigerungsort:
Amtsgericht Eisleben, Friedensstraße 40, 06295 Lutherstadt Eisleben, 321
Versteigerungstermin:
Donnerstag, 28. Aug. 2025, 10:00
externer Link
Gutachten (zvg.com)

Infrastruktur (Suchradius: 10 km)

In der Infrastrukturübersicht finden Sie die Entfernungen zu nahegelegenen Schulen, Supermärkten und Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs

Um Infrastruktur zu sehen, müssen Sie einen Premium Account besitzen

Sicherheitshinweis

Hinweis:
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen. Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein. Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen versteigert werden:

Die im Grundbuch von Eisleben Blatt 6154 eingetragenen Grundstücke

lfd. Nr. 1
Gemarkung Eisleben, Flur 10, Flurstück 95
Mischnutzung mit Wohnen, Freistraße 30
Größe: 790 m²

lfd. Nr. 2
Gemarkung Eisleben, Flur 10, Flurstück 1652/1
Wohnbaufläche, Freistraße 30
Größe: 135 m²

Objektbeschreibung:
Es handelt sich um zwei mit mehreren vor 1945 errichteten Gebäuden bebaute Grundstücke. Die leerstehenden Gebäude wurden vermutlich ursprünglich zu Wohn- und Gewerbezwecken als wirtschaftliche Einheit genutzt. Das Wohnhaus auf dem unter lfd. Nr. 1 benannten Grundstück wurde im Mai 2023 abgerissen, Bauschuttreste und Ablagerungen hiervon sind auf dem Grundstück verblieben.
Die Belange des Denkmalschutzes sind zu beachten.

Der Versteigerungsvermerk wurde am 28.08.2024 in das Grundbuch eingetragen.

Gesamtverkehrswert: 16.000,00 €
Verkehrswerte:
lfd. Nr. 1: 13.500,00 €
lfd. Nr. 2: 2.500,00 €

Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Eisleben (Zimmer Nr. 326) während der geltenden Sprechzeiten eingesehen werden.

Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.

Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt.

Die Überweisung sollte rechtzeitig vor dem Termin zu folgender Bankverbindung veranlasst werden:
Empfänger: Amtsgericht Eisleben
IBAN: DE59 8100 0000 0081 0015 92
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 - 1307 - 52 K 61/24

Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.