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Deutschland
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Sachsen-Anhalt
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9 K 23-23
Mehrfamilienhaus
Bornsche Straße 7, 39326 Samswegen
219.800 €
Allgemeine Informationen
Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
9 K 23-23
Adresse:
Bornsche Straße 7, 39326 Samswegen
Beschreibung:
Grundbesitz mit freistehendem Wohnhaus und Nebengebäuden bebaut, Baujahr geschätzt 1920er bis 1930er Jahre, Nebengebäude vermutlich Garage.
Verkehrswert:
219.800 €
Gerichts Informationen
Amtsgericht:
Haldensleben
Versteigerungsort:
Amtsgericht Haldensleben, Stendaler Straße 18, 39340 Haldensleben, 14
Versteigerungstermin:
Donnerstag, 5. Sept. 2024, 08:30
Dateien
Sicherheitsinweis
Hinweis:
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen. Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein. Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt.
Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen versteigert werden:
Grundbesitz mit freistehendem Wohnhaus und Nebengebäuden bebaut, Baujahr geschätzt 1920er bis 1930er Jahre, Nebengebäude vermutlich Garage.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 20.10.2023 in das Grundbuch eingetragen.
Gesamtverkehrswert: 219.800,00 €
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt.
Für Überweisungen/Einzahlungen auf das entsprechende Konto sind folgende Angaben erforderlich:
Empfänger: Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE65 8100 0000 0081 0015 81
BIC: MARKDEF1810
Dabei muss als Verwendungszweck angegeben werden: 1207-95/4130/11115-9 K 23/23; andernfalls ist eine Zuordnung nicht möglich.
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Informationen zum Gläubiger:
Bausparkasse Schwäbisch Hall AG
Telefon: 0791 461223
Zeichen: KBS-2/WT-7327233/000-8
- Das im Grundbuch von Samswegen Blatt 665 eingetragene Grundstück
lfd. Nr. 2
Gemarkung Samswegen, Flur 5, Flurstück 1220/33
Hof- und Gebäudefläche, Bornsche Straße 7
Größe: 696 m²
Verkehrswert: 214.000,00 € - Das im Grundbuch von Samswegen Blatt 665 eingetragene Grundstück
lfd. Nr. 3
Gemarkung Samswegen, Flur 5, Flurstück 1077/16
Hoffläche, Zur Bornschen Straße 7
Größe: 110 m²
Verkehrswert: 5.800,00 €
Grundbesitz mit freistehendem Wohnhaus und Nebengebäuden bebaut, Baujahr geschätzt 1920er bis 1930er Jahre, Nebengebäude vermutlich Garage.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 20.10.2023 in das Grundbuch eingetragen.
Gesamtverkehrswert: 219.800,00 €
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt.
Für Überweisungen/Einzahlungen auf das entsprechende Konto sind folgende Angaben erforderlich:
Empfänger: Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE65 8100 0000 0081 0015 81
BIC: MARKDEF1810
Dabei muss als Verwendungszweck angegeben werden: 1207-95/4130/11115-9 K 23/23; andernfalls ist eine Zuordnung nicht möglich.
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Informationen zum Gläubiger:
Bausparkasse Schwäbisch Hall AG
Telefon: 0791 461223
Zeichen: KBS-2/WT-7327233/000-8
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.