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Deutschland
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Sachsen-Anhalt
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9 K 24-20
Einfamilienhaus
Stresemannplatz 24, 06463 Stadt Falkenstein/Harz OT Ermsleben
1 €
Allgemeine Informationen
Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
9 K 24-20
Adresse:
Stresemannplatz 24, 06463 Stadt Falkenstein/Harz OT Ermsleben
Baujahr:
1900
Beschreibung:
Ehemaliges Wohnhaus nebst Schuppen; freistehend, Baujahr um oder vor 1900, teilunterkellert, nicht bewohnbar.
Verkehrswert:
1 €
Grundbuch
Grundbuch:
Blatt:
1087
Flur:
3
Flurstück:
895
Gemarkung:
Ermsleben
Grundstücksgröße:
129 m²
Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)
Grundbucheintrag:
15 €
Grunderwerbsteuer:
0,05 € (5 %)
Verzinsung
(ca. 32 Tage):0 € (verzinster Betrag: 0,9 €)
Zuschlagsgebühr:
19 €
Gesamt:
34,05 €
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer ZwangsversteigerungGerichts Informationen
Amtsgericht:
Quedlinburg
Versteigerungsort:
Amtsgericht Quedlinburg, Adelheidstraße 2, 06484 Quedlinburg, 205
Versteigerungstermin:
Donnerstag, 17. Juli 2025, 11:00
Dateien
externer Link
Gutachten (zvg.com)
Infrastruktur (Suchradius: 10 km)
In der Infrastrukturübersicht finden Sie die Entfernungen zu nahegelegenen Schulen, Supermärkten und Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs
Sicherheitshinweis
Hinweis:
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen. Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut oder der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein. Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll versteigert werden das im Grundbuch von Ermsleben Blatt 1087 eingetragene Grundstück
lfd. Nr. 2
Gemarkung Ermsleben, Flur 3, Flurstück 895
Wohnbaufläche, Stresemannplatz 24
Größe: 129 m²
Bebauung/Nutzung:
Ehemaliges Wohnhaus nebst Schuppen; freistehend, Baujahr um oder vor 1900, teilunterkellert, nicht bewohnbar.
Verkehrswert: 1,00 €
Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Quedlinburg eingesehen werden (09 bis 12 Uhr, Zimmer 105).
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut oder der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt.
Kontodaten für Überweisung der Sicherheitsleistung:
Empfänger: Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE22 8100 0000 0081 0015 79
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95 4130 111 15-1218-9 K 24/20 (zwingend anzugeben)
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landeshauptkasse vorliegen; Zahlungen müssen daher mindestens 5 Werktage vor dem Termin veranlasst werden.
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Informationen durch Gläubiger:
Kanzlei MGK Partner
Ansprechpartner: RA Haberle
Telefon: 0331 743950
Aktenzeichen: 5772/15Ha/He (PB II-2)
lfd. Nr. 2
Gemarkung Ermsleben, Flur 3, Flurstück 895
Wohnbaufläche, Stresemannplatz 24
Größe: 129 m²
Bebauung/Nutzung:
Ehemaliges Wohnhaus nebst Schuppen; freistehend, Baujahr um oder vor 1900, teilunterkellert, nicht bewohnbar.
Verkehrswert: 1,00 €
Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Quedlinburg eingesehen werden (09 bis 12 Uhr, Zimmer 105).
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut oder der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt.
Kontodaten für Überweisung der Sicherheitsleistung:
Empfänger: Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE22 8100 0000 0081 0015 79
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95 4130 111 15-1218-9 K 24/20 (zwingend anzugeben)
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landeshauptkasse vorliegen; Zahlungen müssen daher mindestens 5 Werktage vor dem Termin veranlasst werden.
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Informationen durch Gläubiger:
Kanzlei MGK Partner
Ansprechpartner: RA Haberle
Telefon: 0331 743950
Aktenzeichen: 5772/15Ha/He (PB II-2)
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.