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Deutschland
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Sachsen-Anhalt
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9 K 24-23
Einfamilienhaus
Jägergase 58, 06463 Stadt Falkenstein/Harz OT Reinstedt
6.000 €
Allgemeine Informationen
Versteigerungsart:
Aufhebung der Gemeinschaft
Aktenzeichen:
9 K 24-23
Adresse:
Jägergase 58, 06463 Stadt Falkenstein/Harz OT Reinstedt
Wohn-/Nutzfläche:
57
Baujahr:
1900
Beschreibung:
Freistehendes, eingeschossiges Einfamilienhaus, Baujahr um oder vor 1900, teilweise unterkellert, stark sanierungsbedürftig; Nebengelass vorhanden.
Verkehrswert:
6.000 €
Grundbuch
Grundbuch:
Blatt:
1424
Flur:
3
Flurstück:
75
Gemarkung:
Reinstedt
Grundstücksgröße:
241 m²
Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)
Grundbucheintrag:
51 €
Grunderwerbsteuer:
300 € (5 %)
Verzinsung
(ca. 32 Tage):18,92 € (verzinster Betrag: 5.400 €)
Zuschlagsgebühr:
91 €
Gesamt:
460,92 €
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer ZwangsversteigerungGerichts Informationen
Amtsgericht:
Quedlinburg
Versteigerungsort:
Amtsgericht Quedlinburg, Adelheidstraße 2, 06484 Quedlinburg, 205
Versteigerungstermin:
Donnerstag, 14. Aug. 2025, 09:00
Dateien
externer Link
Gutachten (zvg.com)
Infrastruktur (Suchradius: 10 km)
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Sicherheitshinweis
Hinweis:
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen. Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut oder der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein. Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Zur Aufhebung der Gemeinschaft soll versteigert werden das im Grundbuch von Reinstedt Blatt 1424 eingetragene Grundstück
lfd. Nr. 1
Gemarkung Reinstedt, Flur 3, Flurstück 75
Wohnbaufläche, Jägergasse 58
Größe: 241 m²
Bebauung/Nutzung:
Freistehendes, eingeschossiges Einfamilienhaus, Baujahr um oder vor 1900, teilweise unterkellert, Wohnfläche ca. 57 m², stark sanierungsbedürftig; Nebengelass vorhanden.
Verkehrswert: 6.000,00 €
Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Quedlinburg eingesehen werden (09 bis 12 Uhr, Zimmer 105).
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut oder der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt.
Kontodaten für Überweisung der Sicherheitsleistung:
Empfänger: Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE22 8100 0000 0081 0015 79
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95 4130 111 15-1218-9 K 24/23 (zwingend anzugeben)
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landeshauptkasse vorliegen; Zahlungen müssen daher mindestens 5 Werktage vor dem Termin veranlasst werden.
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
lfd. Nr. 1
Gemarkung Reinstedt, Flur 3, Flurstück 75
Wohnbaufläche, Jägergasse 58
Größe: 241 m²
Bebauung/Nutzung:
Freistehendes, eingeschossiges Einfamilienhaus, Baujahr um oder vor 1900, teilweise unterkellert, Wohnfläche ca. 57 m², stark sanierungsbedürftig; Nebengelass vorhanden.
Verkehrswert: 6.000,00 €
Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Quedlinburg eingesehen werden (09 bis 12 Uhr, Zimmer 105).
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut oder der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt.
Kontodaten für Überweisung der Sicherheitsleistung:
Empfänger: Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE22 8100 0000 0081 0015 79
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95 4130 111 15-1218-9 K 24/23 (zwingend anzugeben)
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landeshauptkasse vorliegen; Zahlungen müssen daher mindestens 5 Werktage vor dem Termin veranlasst werden.
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.