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sachsen-anhalt 9 K 28-23 Marktstraße 19, 21, 06485 Quedlinburg OT Gernrode
sachsen-anhalt 9 K 28-23 Marktstraße 19, 21, 06485 Quedlinburg OT Gernrode
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Deutschland
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Sachsen-Anhalt
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9 K 28-23

Gewerbeobjekt

Marktstraße 19, 21, 06485 Quedlinburg OT Gernrode

246.000 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
9 K 28-23
Adresse:
Marktstraße 19, 21, 06485 Quedlinburg OT Gernrode
Beschreibung:
Gastronomie- und Beherbergungsimmobilie samt Bowling mit 3 Bahnen, bestehend aus 5 Gebäudeteilen unterschiedlicher Bauart und Bauzeit; Veranstaltungssaal mit ca. 60 Plätzen, Frühstücksraum für ca. 80 Beherbergungsplätze, Terrasse/Biergarten: 36 Plätze, Gästezimmer: 27, mindestens 32 Pkw-Stellplätze; wirtschaftliche Einheit.
Verkehrswert:
246.000 €

Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)

Grundbucheintrag:
535
Grunderwerbsteuer:
12.300 € (5 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage):
775,9 € (verzinster Betrag: 221.400 €)
Zuschlagsgebühr:
1.158,5
Gesamt:
14.769,4
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer Zwangsversteigerung

Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Quedlinburg
Versteigerungsort:
Amtsgericht Quedlinburg, Adelheidstraße 2, 06484 Quedlinburg, 205
Versteigerungstermin:
Donnerstag, 6. März 2025, 09:00

Sicherheitsinweis

Hinweis:
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen. Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut oder der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein. Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen versteigert werden die im Grundbuch von Gernrode Blatt 3625 eingetragenen Grundstücke

lfd. Nr. 1
Gemarkung Gernrode, Flur 2, Flurstück 461
Handel- und Dienstleistung, Marktstraße (Gernrode) 21
Größe: 2.620 m²

lfd. Nr. 2
Gemarkung Gernrode, Flur 2, Flurstück 460
Handel- und Dienstleistung, Marktstraße (Gernrode) 19
Größe: 328 m²

Bebauung/Nutzung:
Gastronomie- und Beherbergungsimmobilie samt Bowling mit 3 Bahnen, bestehend aus 5 Gebäudeteilen unterschiedlicher Bauart und Bauzeit; Veranstaltungssaal mit ca. 60 Plätzen, Frühstücksraum für ca. 80 Beherbergungsplätze, Terrasse/Biergarten: 36 Plätze, Gästezimmer: 27, mindestens 32 Pkw-Stellplätze; wirtschaftliche Einheit.

Verkehrswert insgesamt: 246.000,00 € (davon 15.000,00 € Zubehör)
lfd. Nr. 1: 185.000,00 €
lfd. Nr. 2: 32.000,00 €
beide: 231.000,00 €

Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Quedlinburg eingesehen werden (09 bis 12 Uhr, Zimmer 105).

Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.

Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut oder der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt.

Kontodaten für Überweisung der Sicherheitsleistung:
Empfänger: Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE22 8100 0000 0081 0015 79
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95 4130 111 15-1218-9 K 28/23 (zwingend anzugeben)


Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landeshauptkasse vorliegen; Zahlungen müssen daher mindestens 5 Werktage vor dem Termin veranlasst werden.

Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Informationen durch Gläubiger:
Harzsparkasse
Telefon: 03941 43409009
Aktenzeichen: KUST 901/Sch/11899776
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.