sachsen-anhalt 9 K 37-23 Dorfstraße 39, 06458 Gemeinde Selke-Aue OT Heteborn 1
sachsen-anhalt 9 K 37-23 Dorfstraße 39, 06458 Gemeinde Selke-Aue OT Heteborn 2
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Deutschland
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Sachsen-Anhalt
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9 K 37-23

Einfamilienhaus

Dorfstraße 39, 06458 Gemeinde Selke-Aue OT Heteborn

5.000 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Aufhebung der Gemeinschaft
Aktenzeichen:
9 K 37-23
Adresse:
Dorfstraße 39, 06458 Gemeinde Selke-Aue OT Heteborn
Wohn-/Nutzfläche:
90
Baujahr:
vor 1900
Beschreibung:
Freistehendes, nicht unterkellertes, zweigeschossiges Einfamilienhaus im Rohbauzustand, um oder vor 1900 errichtet, nebst Werkstatt/Garage und Stall/Scheune.
Verkehrswert:
5.000 €

Grundbuch

Grundbuch:
Blatt:
522
Flur:
1
Flurstück:
89/14
Gemarkung:
Heteborn
Grundstücksgröße:
834

Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)

Grundbucheintrag:
45
Grunderwerbsteuer:
250 € (5 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage):
15,77 € (verzinster Betrag: 4.500 €)
Zuschlagsgebühr:
80,5
Gesamt:
391,27
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer Zwangsversteigerung

Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Quedlinburg
Versteigerungsort:
Amtsgericht Quedlinburg, Adelheidstraße 2, 06484 Quedlinburg, 205
Versteigerungstermin:
Donnerstag, 19. Juni 2025, 09:00
externer Link
Gutachten (zvg.com)

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Sicherheitshinweis

Hinweis:
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen. Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut oder der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein. Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Zum Zwecke der Aufhebung einer Gemeinschaft soll versteigert werden das im Grundbuch von Heteborn Blatt 522 eingetragene Grundstück

lfd. Nr. 1
Gemarkung Heteborn, Flur 1, Flurstück 89/14
Wohnbaufläche, Dorfstraße 39
Größe: 834 m²

Detaillierte Objektbeschreibung:
Freistehendes, nicht unterkellertes, zweigeschossiges Einfamilienhaus im Rohbauzustand, um oder vor 1900 errichtet, Wohnfläche ca. 90 m², nebst Werkstatt/Garage und Stall/Scheune.

Verkehrswert: 5.000,00 €

Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Quedlinburg eingesehen werden (09 bis 12 Uhr, Zimmer 105).

Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.

Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut oder der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt.

Kontodaten für Überweisung der Sicherheitsleistung:
Empfänger: Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE22 8100 0000 0081 0015 79
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95 4130 111 15-1218-9 K 37/23 (zwingend anzugeben)


Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landeshauptkasse vorliegen; Zahlungen müssen daher mindestens 5 Werktage vor dem Termin veranlasst werden.

Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.