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Deutschland
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Sachsen-Anhalt
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9 K 9-24
Einfamilienhaus
Neue Welt 6, 06749 Bitterfeld-Wolfen OT Bitterfeld
70.000 €
Allgemeine Informationen
Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
9 K 9-24
Adresse:
Neue Welt 6, 06749 Bitterfeld-Wolfen OT Bitterfeld
Wohn-/Nutzfläche:
89
Baujahr:
1876
Beschreibung:
Einfamilienhaus, einseitig angebaut errichtet, Teilunterkellerung, Erdgeschoss, voll ausgebautes Dachgeschoss mit nicht zugänglichem Spitzboden, Baujahr vermutlich 1876, mit Erweiterung um 1908 und vereinzelten Instandsetzungen und Modernisierungen vermutlich in den 1990er/2000er Jahren, seither augenscheinlich überwiegend nicht mehr instandgehalten, Wohnfläche ca. 89 m² (5 Zimmer, Küche, Wannenbad mit WC, 2 Flure); Nebengebäude, freistehend errichtet, Baujahr vermutlich um 1950, Erdgeschoss und Dachgeschoss, augenscheinlich seit vielen Jahren nicht instandgehalten, als Nebengebäude noch eingeschränkt nutzbar.
Verkehrswert:
70.000 €
Grundbuch
Grundbuch:
Blatt:
5912
Flur:
20
Flurstück:
23
Gemarkung:
Bitterfeld
Grundstücksgröße:
220
Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)
Grundbucheintrag:
219 €
Grunderwerbsteuer:
3.500 € (5 %)
Verzinsung
(ca. 32 Tage):220,78 € (verzinster Betrag: 63.000 €)
Zuschlagsgebühr:
432,5 €
Gesamt:
4.372,28 €
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer ZwangsversteigerungGerichts Informationen
Amtsgericht:
Bitterfeld-Wolfen
Versteigerungsort:
Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen, Lindenstraße 9, 06749 Bitterfeld, Raum B 1.12
Versteigerungstermin:
Montag, 28. Juli 2025, 10:00
Dateien
externer Link
Gutachten (zvg.com)
Infrastruktur (Suchradius: 10 km)
In der Infrastrukturübersicht finden Sie die Entfernungen zu nahegelegenen Schulen, Supermärkten und Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs
Sicherheitshinweis
Hinweis:
Bietinteressenten haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen. Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein. Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Die Überweisung sollte mindestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen. Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll versteigert werden:
Das im Grundbuch von Bitterfeld Blatt 5912 eingetragene Grundstück
lfd. Nr. 1
Gemarkung Bitterfeld, Flur 20, Flurstück 23
Wohnbaufläche, Neue Welt 6
Größe: 220 m²
Unverbindliche Angaben laut Gutachten:
Einfamilienhaus, einseitig angebaut errichtet, Teilunterkellerung, Erdgeschoss, voll ausgebautes Dachgeschoss mit nicht zugänglichem Spitzboden, Baujahr vermutlich 1876, mit Erweiterung um 1908 und vereinzelten Instandsetzungen und Modernisierungen vermutlich in den 1990er/2000er Jahren, seither augenscheinlich überwiegend nicht mehr instandgehalten, Wohnfläche ca. 89 m² (5 Zimmer, Küche, Wannenbad mit WC, 2 Flure);
Nebengebäude, freistehend errichtet, Baujahr vermutlich um 1950, Erdgeschoss und Dachgeschoss, augenscheinlich seit vielen Jahren nicht instandgehalten, als Nebengebäude noch eingeschränkt nutzbar.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 13.03.2024 in das Grundbuch eingetragen.
Verkehrswert: 70.000,00 €
Bietinteressenten haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Die Überweisung sollte mindestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen.
Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE54 8100 0000 0081 0015 85
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1306 9 K 9/24; AG BTF-WO - Sicherheitsleistung
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Weitere Auskünfte dazu erteilt die Geschäftsstelle der Vollstreckungsabteilung.
Kontaktdaten des Gläubigers:
Immobilienbüro Feldt GmbH
Herr Schoek, Tel. 03329 690 2814
Das im Grundbuch von Bitterfeld Blatt 5912 eingetragene Grundstück
lfd. Nr. 1
Gemarkung Bitterfeld, Flur 20, Flurstück 23
Wohnbaufläche, Neue Welt 6
Größe: 220 m²
Unverbindliche Angaben laut Gutachten:
Einfamilienhaus, einseitig angebaut errichtet, Teilunterkellerung, Erdgeschoss, voll ausgebautes Dachgeschoss mit nicht zugänglichem Spitzboden, Baujahr vermutlich 1876, mit Erweiterung um 1908 und vereinzelten Instandsetzungen und Modernisierungen vermutlich in den 1990er/2000er Jahren, seither augenscheinlich überwiegend nicht mehr instandgehalten, Wohnfläche ca. 89 m² (5 Zimmer, Küche, Wannenbad mit WC, 2 Flure);
Nebengebäude, freistehend errichtet, Baujahr vermutlich um 1950, Erdgeschoss und Dachgeschoss, augenscheinlich seit vielen Jahren nicht instandgehalten, als Nebengebäude noch eingeschränkt nutzbar.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 13.03.2024 in das Grundbuch eingetragen.
Verkehrswert: 70.000,00 €
Bietinteressenten haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Die Überweisung sollte mindestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen.
Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE54 8100 0000 0081 0015 85
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1306 9 K 9/24; AG BTF-WO - Sicherheitsleistung
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Weitere Auskünfte dazu erteilt die Geschäftsstelle der Vollstreckungsabteilung.
Kontaktdaten des Gläubigers:
Immobilienbüro Feldt GmbH
Herr Schoek, Tel. 03329 690 2814
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.