







4 Bilder
Deutschland
>
Sachsen
>
0004K0033-2024
unbebautes Grundstück
Kottmarhäuser 12, 02739 Kottmar, Walddorf
25.500 €
Allgemeine Informationen
Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
0004K0033-2024
Adresse:
Kottmarhäuser 12, 02739 Kottmar, Walddorf
Beschreibung:
Erschlossenes, unbebautes Grundstück nach Gebäudeabriss, laut Gemeinde Kottmar befinden sich Kellerreste im Boden, liegt im Gebiet der Außenbereichssatzung 'Kottmarhäuser' gemäß § 35 Abs. 6 BauGB.
Verkehrswert:
25.500 €
Grundbuch
Grundbuch:
des Amtsgerichts Zittau von Walddorf
Gemarkung
Flurstück
Wirtschaftsart u. Lage
Anschrift
m²
Blatt
Walddorf
235/2
Gebäude- und Freifläche
Kottmarhäuser 12
1.008
382
Blatt:
382
Flurstück:
235/2
Gemarkung:
Walddorf
Grundstücksgröße:
1.008
Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)
Grundbucheintrag:
125 €
Grunderwerbsteuer:
1.402,5 € (5,5 %)
Verzinsung
(ca. 32 Tage):80,43 € (verzinster Betrag: 22.950 €)
Zuschlagsgebühr:
224,5 €
Gesamt:
1.832,43 €
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer ZwangsversteigerungGerichts Informationen
Amtsgericht:
Görlitz
Versteigerungsort:
Saal 119, Amtsgericht Görlitz, Postplatz 18, 02826 Görlitz
Versteigerungstermin:
Dienstag, 24. Juni 2025, 11:00
Infrastruktur (Suchradius: 10 km)
In der Infrastrukturübersicht finden Sie die Entfernungen zu nahegelegenen Schulen, Supermärkten und Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs
Sicherheitshinweis
Hinweis:
Bieter müssen damit rechnen, dass sie für ihre Gebote Sicherheit zu leisten haben. Diese beträgt 10 Prozent des festgesetzten Verkehrswertes. Die Sicherheit ist sofort zu leisten. Zulässige Formen der Sicherheitsleistung sind: Bundesbankscheck, von der Bank ausgestellter Verrechnungsscheck, unbedingte und unbefristete selbstschuldnerische Bankbürgschaft, Geldüberweisung auf das Konto der Landesjustizkasse Chemnitz.
erschlossenes, unbebautes Grundstück nach Gebäudeabriss, laut Gemeinde Kottmar befinden sich Kellerreste im Boden, liegt im Gebiet der Außenbereichssatzung ,,Kottmarhäuser" gemäß § 35 Abs. 6 BauGB
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.