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Deutschland
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Thüringen
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K0004-2022
Zweifamilienhaus
Kleinliebringen 20, 99326 Stadtilm, Kleinliebringen
45.000 €
Allgemeine Informationen
Versteigerungsart:
Vollstreckungsversteigerung
Aktenzeichen:
K0004-2022
Adresse:
Kleinliebringen 20, 99326 Stadtilm, Kleinliebringen
Beschreibung:
Allgemeine Informationen für Bietinteressenten. Vorbemerkung: Nachstehende Informationen können nur einen allgemeinen Überblick zum Verfahrensablauf geben. Es ist unmöglich, alle denkbaren rechtlichen Möglichkeiten an dieser Stelle zu erörtern. Es gelten im Einzelfall die Hinweise des Rechtspflegers im Termin. Die Versteigerungstermine sind öffentlich. Es wird empfohlen, zur Information vorab einen Termin zu besuchen.
Verkehrswert:
45.000 €
Grundbuch
Grundbuch:
Grundbuchamt: Arnstadt; Gemarkung: Kleinliebringen; Blatt: 223 BV 1
Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)
Grundbucheintrag:
155 €
Grunderwerbsteuer:
2.250 € (5 %)
Verzinsung
(ca. 32 Tage):141,93 € (verzinster Betrag: $40.500 €)
Zuschlagsgebühr:
281,5 €
Gesamt:
2.828,43 €
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer ZwangsversteigerungGerichts Informationen
Amtsgericht:
Arnstadt
Versteigerungsort:
Längwitzer Straße 26, 99310 Arnstadt / Raum: 111 Sitzungssaal 1. OG
Versteigerungstermin:
Donnerstag, 12. Dez. 2024, 10:00
Sicherheitsinweis
Hinweis:
Die Sicherheit kann geleistet werden durch einen Verrechnungs- oder Bundesbankscheck, eine Bürgschaft eines Kreditinstitutes oder die rechtzeitige Überweisung der Sicherheitsleistung vor dem Versteigerungstermin auf ein Konto des Gerichts.
Wohnhaus, Bj. ca. 1900, Wohnfläche ca. 165 m², zweigeschossig, teilunterkellert, ausgebautes Dachgeschoss, überdachter Hauseingang mit darüberliegendem Balkon, Satteldach, Komplettsanierung innen und Fassadensanierung und Herrichtung der Außenanlage inklusive Klärung der Abwasserentsorgung notwendig; westlicher Anbau mit Heizungsanlage im Erdgeschoss und ehemaligem Bad im Obergeschoss, Bj. Anbau 2012, Nutzfläche Anbau (EG) ca. 12 m²; Zufahrt nicht vorhanden, leerstehend, unmittelbar benachbarte Lage zu einem Einzeldenkmal (§ 13 Abs. 1 Nr. 2 ThürDschG ist bindend)
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.