Rechner: Kosten des Immobilienerwerbs in der Zwangsversteigerung

Welche Gebühren fallen beim Kauf einer Immobilie in der Zwangsversteigerung an?

Hier sind die zu erwartenden Erwerbsnebenkosten beim Kauf einer Immobilie im Zwangsversteigerungsverfahren.

  • Grundbucheintrag (§ 34 GNotKG, KV Nr. 14110 ff., Tabelle B*)
  • Grunderwerbsteuer (abhängig vom Bundesland**)
  • Verzinsung (4 % Zinsen auf das Meistgebot ab Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 42 Tage) gemäß § 49a ZVG***, Vermeidung durch Hinterlegung beim Amtsgericht)
  • Zuschlagsgebühr (§ 34 GKG, KV Nr. 2214 ff., Multiplikator 0,5****)

Die Gebühren für eine Zwangsversteigerung werden auf Basis des Meistgebots berechnet, einschließlich bestehender Rechte. Beim Grundbucheintrag kann sich die Berechnung auch nach dem höheren Verkehrswert der Immobilie richten.

Erwerbsnebenkosten:

Verkehrswert
1.670.000
Höchstgebot
1.670.000
Grundbucheintrag (§ 34 GNotKG, KV Nr. 14110 ff., Tabelle B)
2.855
Grunderwerbsteuer (abhängig von Bundesland)
Grundwerwerbsteuer Bayern 3.5%
58.450
Verzinsung (4 % Zinsen auf das Meistgebot ab Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 42 Tage) gemäß § 49a ZVG, Vermeidung durch Hinterlegung beim Amtsgericht)
Höchstgebot minus der Sicherheitsleistung von 10% : 1.503.000 €, verzinst über 42 Tage
5.267,3
Zuschlagsgebühr (§ 34 GKG, KV Nr. 2214 ff., Multiplikator 0,5)
3.366
Gesamt
69.938,3
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
Quelle: