Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:Eingetragen im Grundbuch von Helmstadt (Gemeinde Helmstadt-Bargen) Blatt 303
- BV Nr. 8
Gemarkung Helmstadt, FlurstĂĽck 63
Gebäude- und Freifläche, Hausener Straße 15
Größe: 217 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Grundstück, bebaut mit einem zweigeschossigen Wohnhaus unbekannten Baujahrs und angebautem Schuppen. Wohnfläche Haus EG, OG und DG ca. 150 m² - Aufteilung siehe GA Punkt 3.2.2. Heizung: Einzelöfen nicht funktionsfähig. Baumängel und Schäden siehe GA Punkt 3.2.6.
Verkehrswert: 160.000,00 €
- 1/2 Miteigentumsanteil an BV Nr. 10/zu 8
Gemarkung Helmstadt, FlurstĂĽck 60
Verkehrsfläche, Hausener Straße
Größe: 71 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Hälftiges ideelles Miteigentum an unbebautem Grundstück, Verkehrsfläche/Weg.
Verkehrswert: 600,00 €
Gesamtverkehrswert der Grundstücke lfd. Nr. 1 und 2 im Gesamtausgebot: 160.600,00 €.
Der Zuschlag wurde in einem früheren Versteigerungstermin aus den Gründen des § 85a ZVG versagt mit der Folge, dass die Wertgrenzen weggefallen sind.Der Versteigerungsvermerk ist am 27.03.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Ăśberweisung geleistet werden:
Ăśberweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-WĂĽrttembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 26 4091 7000 454, Az. 1 K 16/25, AG Heidelberg
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bei der Abgabe von Geboten ist ein gĂĽltiger Personalausweis vorzulegen.
Bei der Abgabe von Geboten für eine im Handelsregister eingetragene Firma oder eine im Gesellschaftsregister einzutragende Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist zusätzlich ein beglaubigter Registerauszug neuesten Datums vorzulegen.