Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:Eingetragen im Grundbuch von Bahnsdorf Blatt 37
- lfd. Nr. 1
Gemarkung Bahnsdorf, Flur 1, FlurstĂĽck 81/1
Ackerland
Größe: 3.675 m²
Lage: 03103 Neu-Seeland OT Bahnsdorf
Beschreibung: Landwirtschaftsfläche; verpachtet
Verkehrswert: 2.940,00 €
- lfd. Nr. 2
Gemarkung Bahnsdorf, Flur 1, FlurstĂĽck 144/1
Ackerland
Größe: 3.878 m²
Lage: 03103 Neu-Seeland OT Bahnsdorf
Beschreibung: Landwirtschaftsfläche; verpachtet
Verkehrswert: 3.100,00 €
- lfd. Nr. 3
Gemarkung Bahnsdorf, Flur 1, FlurstĂĽck 144/3
Ackerland
Größe: 370 m²
Lage: 03103 Neu-Seeland OT Bahnsdorf
Beschreibung: Landwirtschaftsfläche; verpachtet
Verkehrswert: 52,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 14.04.2025 (Flur 1, FlurstĂĽcke 81/1, 144/1 und 144/3) in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer MaĂźnahmen bedĂĽrfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in fĂĽr Menschen mit Behinderungen: Frau Baer und Frau Staude, Tel. 03573 704 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Hinweis: Das Gutachten umfasst die Az. 42 K 13/25 und 42 K 14/25.