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Deutschland
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Niedersachsen
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0001K0010-2023

Einfamilienhaus

Zum Osterfeuer 6, 26954 Nordenham

164.000 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
0001K0010-2023
Adresse:
Zum Osterfeuer 6, 26954 Nordenham
Wohn-/Nutzfläche:
117
Baujahr:
1978
Beschreibung:
eingeschossiges Einfamilienhaus mit Garage; einseitig angebaut; flachgeneigtes Satteldach ohne Dachgeschossausbau; BJ ca. 1978 (lt. Bauzeichnung); keine Innenbesichtigung
Verkehrswert:
164.000 €

Grundbuch

Grundbuch:
Nordenham Blatt 10244
Blatt:
10244
Flur:
2
Flurstück:
131/75
Gemarkung:
Nordenham
Grundstücksgröße:
743

Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)

Grundbucheintrag:
381
Grunderwerbsteuer:
8.200 € (5 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage):
517,27 € (verzinster Betrag: 147.600 €)
Zuschlagsgebühr:
828,5
Gesamt:
9.926,77
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer Zwangsversteigerung

Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Nordenham
Versteigerungsort:
Amtsgericht Nordenham, Bahnhofstraße 56, 26954 Nordenham, Raum: Saal II (1. Stock) Zimmer 120
Versteigerungstermin:
Mittwoch, 18. Juni 2025, 09:30

Infrastruktur (Suchradius: 10 km)

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Sicherheitshinweis

Hinweis:
Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller oder bei einer Insolvenzverwalterversteigerung der Insolvenzverwalter widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs – getrennt nach Hauptforderung, Zinsen und Kosten – einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des vorbezeichneten Versteigerungsobjekts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.

eingeschossiges Einfamilienhaus mit Garage; einseitig angebaut; flachgeneigtes Satteldach ohne Dachgeschossausbau; Baujahr ca. 1978 (lt. Bauzeichnung); Wohnfläche rund 117 qm, Nutzfläche Garage rund 34 qm; keine Innenbesichtigung

Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.