Zwangsversteigerungen bieten die Möglichkeit, Immobilien oft deutlich unter dem Verkehrswert zu erwerben. Bei einer Zwangsversteigerung wird eine Immobilie durch das Amtsgericht versteigert. Dies geschieht meist aufgrund von Zahlungsunfähigkeit, wenn Hypotheken oder andere Verbindlichkeiten nicht mehr bedient werden können, aber auch bei Erbengemeinschaften, wenn sich die Erben nicht über den Verkauf oder die Aufteilung der Immobilie einigen können.
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Eine Zwangsversteigerung findet am Amtsgericht statt. Nach Aufklärung über das Objekt können Interessenten Gebote abgeben. Das höchste Gebot erhält den Zuschlag, sofern es über dem Mindestgebot liegt.
Neben dem Zuschlagspreis fallen Gerichtskosten, Grunderwerbsteuer und Grundbucheintragung an. Diese betragen meist 8-12% des Zuschlagspreises, je nach Bundesland und Objektwert.
Eine Besichtigung der Immobilie ist schwierig und oft nicht möglich. In manchen Fällen hat der Gutachter die Möglichkeit, das Haus von innen zu sehen das ist aber nicht immer der Fall. Meist ist nur eine Außenbesichtigung oder gar keine Besichtigung möglich.
Eine Finanzierungszusage sollten Sie vor der Versteigerung einholen. Der Zuschlagspreis plus Nebenkosten muss binnen kurzer Zeit bezahlt werden. Viele Banken finanzieren Zwangsversteigerungen.